Mittwoch, 22. Oktober 2014

Zweiter Maulkorb für Wimber

Münsteraner Polizeipräsident kommt nicht zur LEAP-Gründung

 

hubert_wimber
Hubert Wimber

 

Heute sollte in Berlin auf Initiative des Polizeibeamten und Bundestagsabgeordneten Frank Tempel LEAP (Law Enforcement against Prohibition- zu Deutsch: Strafverfolger gegen die Prohibition) gegründet werden. Den Vorsitz von LEAP-Deutschland wollte Hubert Wimber, Polizeipräsident von Münster sowie Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft deutscher Polizeipräsidenten, übernehmen, der heute zur Gründungsversammlung nach Berlin reisen sollte. Doch daraus wird nichts, denn Herr Wimber hat vom Innenminister die Teilnahme an der Veranstaltung einem Bericht der Kölner Express zufolge untersagt bekommen.

 

Innenminister Jäger hingegen ließ in einer Erklärung klar stellen, dass er die Reise nicht untersagt habe und verwies auf organisatorische Gründe, die Herrn Wimbers Teilnahme verhindert hätten. Auf Wimbers Absage hin wurde die Gründung des Vereins auf Mitte 2015 verschoben. “Dann (nach seiner Pensionierung, Anm. der Redakteurs) kann er frei und ohne dienstrechtliche Anweisung agieren”, so ein Sprecher von Frank Tempel gegenüber der Münsterschen Zeitung.

 
Das ist bereits der zweite Maulkorb, den Wimber von seinem Dienstherrn verpasst bekommt, weil er sich für eine liberale Cannabispolitik stark macht. Bereits vor vier Jahren forderte der oberste Dienstherr der Münsteraner Polizei in einem Offenen Brief eine Evidenz basierte Cannabispolitik. Damals wurde Wimber zu einem Vier-Augen Gespräch ins Innenministerium geladen. In den USA gab es einen ähnlichen Fall, bei dem der betroffene Beamte sein Recht eingeklagt hat, nachdem seine Vorgesetzten ihm die Teilnahme an der Kampagne “Show me cannabis” untersagen wollten. Garry Weigert klagte damals gegen seine Vorgesetzten und gewann. Seitdem hält er als offizieller Hanf-Lobbyist für “Show me cannabis” öffentliche Vorträge für die Re-Legalisierung von Cannabis, unter anderem auch im Rahmen LEAP.-Veranstaltungen.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei

Schnelles Login:

5 Kommentare
Ältester
Neuster Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare zeigen
Carstón
9 Jahre zuvor

“organisatorische Gründe”…nee, is klar. Meinungsfreiheit und so.

J2
9 Jahre zuvor

Sehr interessant. 🙂 Immerhin haben wir jetzt viel Zeit, um den Lebenslauf des Jägers auf die ev. Zugehörigkeit zu den Faschis zu prüfen. So schnell geht das.

Gasterl
9 Jahre zuvor

OffTopic:
http://www.sueddeutsche.de/auto/thc-grenzwerte-fuer-autofahrer-gras-grenze-1.2185527
Da die Grenze ja ggf. angehoben werden soll, frage ich mich, wie viel Nanogramm hat ein Dauerkonsument denn im Blut, wenn er jeden Abend eine Tüte raucht und dann am nächsten Tag Mittags kontrolliert wird. Kann mir das jemand sagen?

Mörnest
9 Jahre zuvor

Das zeigt mal wieder ganz Eindeutig das von Gewaltenteilung keine Rede sein kann in Deutschland und unsere Politiker ihre Dreckigen Finger überall mit drin haben. Was geht es einen Minister an was ein Polizist macht?

Carstón
Antwort an  Gasterl
9 Jahre zuvor

Hängt von vielen Faktoren ab – Körpergrösse & Gewicht, Körperfettanteil, wieviel Gras war in dem Joint, wie gehaltvoll war das Material usw. usf.. Gut möglich, dass auch am Tag drauf (12h nach Konsum, mal angenommen) die 1 Nanogramm Grenze überschritten wird. ABER: Auch wenn Du unter 1 Nanogramm bleibst wird natürlich die Führerscheinstelle benachrichtigt und Deine generelle Fähigkeit zum verantwortungsvollen Führen eines KFZ in Frage gestellt. Du bist ja schließlich Rauschgiftkranker BTM Konsument…