Mittwoch, 15. Oktober 2014

Pech für den Staatsanwalt

Freispruch für angeblichen Hanfbauern

 

iustitia
Es gibt selbst in Bayern Richter, die rechtsstaatliche Prinzipien auch dann hochhalten, wenn es um illegale Substanzen geht.

 

In der ersten Instanz wurde der des Hanfanbaus verdächtige Mann aus Bayern zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb .Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Schon im ersten Prozess bestritt der Angeklagte, überhaupt Betreiber der Outdoor-Pflanzung gewesen zu sein. Amtsrichter Norbert Brehn glaubte dem Angeklagten damals nicht und verurteilte ihn, ohne den entlastenden Aussagen nachzugehen, zu der Bewährungsstrafe.  Doch der Staatsanwalt war ob des zu mild empfundenen Urteils unzufrieden und ging in Berufung, um den Verurteilten in den Knast zu bringen. Aufgrund einiger Vorstrafen ohne BtmG-Bezug, einem unscharfen Fotos und einem knappen Gramm Mischung, das im Rahmen einer Hausdurchsuchung gefunden wurde,  betrachtete die Staatsanwaltschaft die Beweislast ohnehin als erdrückend.

 

Die Polizisten hatten im Rahmen der Ermittlungen auch nicht abgewartet, bis ein/e Verdächtige/r zur Pflege oder Ernte der Pflanzen erscheint. Am Gartenwerkzeug, das zur Pflege des Feldes genutzt wurde, konnten die Ermittler weder Fingerabdrücke noch DNA-Spuren des Verdächtigen nachweisen. Das einzige echte Indiz war das unscharfe Foto, das den Mann auf dem Feld zeigt. Eigenen Angaben zufolge durchquerte er das Feld zufällig im Rahmen einer Zelttour mit seinen Söhnen. Das Gericht bestätigte Schlamperei bei den Ermittlungsarbeiten der Polizei und erkannte, dass die Beweislage mehr als dünn war. Der Richter sprach den Mann, bei dem weder Anbauliteratur gefunden noch ein positiver Drogentest nachgewiesen werden konnte, frei.

 

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8 Kommentare
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Gasterl
9 Jahre zuvor

Selbst wenn der Mann im Wald ein paar Pflanzen gehabt haben sollte, ist solch eine Hexenjagd wegen PFLANZEN zum Eigengebrauch eigentlich die Tragik an der Meldung. Ich frage mich langsam aber sicher, ob sich diesbezüglich noch was ändern wird, solange ich lebe.

420
Antwort an  Gasterl
9 Jahre zuvor

Genauso beschützt die Polizei aktiv den Schwarzmarkt! Das fette Geschäft mit Streckmitteln muss ja beschützt werden.

oschy
9 Jahre zuvor
papa
9 Jahre zuvor

High Leute,
ist doch klar, wenn Weed frei ist müssen ja alle Verbrechen lösen. Und mal nie Frage, schaut euch mal die Hanf-UHR beim Hanfverband an dann wisst Ihr wieviel da wegfallen.

!! ‘ Ja was die denn dann machen ???? ‘. Öh??????
OK
Bis bald

Danydanone
9 Jahre zuvor

Staatsanwalt – Politiker-Anwalt- Marktanwalt?
Guckt mal genau hin wenn ihr etwas habt auch jenseits vom Hanf, sie machen es nämlich nicht oder selten.
So geht der Humanismus flöten – aber ein Bundespräsident, der billiger in Hotels wohnt oder auf Kosten des Hauses zu trinken bekommt usw. usf., bekommt ein Verfahren mit Freispruch. Ist gerade ein banales Beispiel, aber ich lasse mir meinen Glauben an unsere Justiz nicht nehmen, sie kann nämlich wunderbar funktionieren.

Dass die Prohibition anhält, ist eigentlich eine Unverschämtheit.

“Dost muss frei” http://nl.wikipedia.org/wiki/Harm_Dost

papa
9 Jahre zuvor

Italien möchte ab 2015 unter Aufsicht der Armee cannabis im großen Stil anbauen.
Geht doch voran würd ich sagen

Ralf
Antwort an  papa
9 Jahre zuvor

Fuck the Army !!!!!!!

Ralf
9 Jahre zuvor

@Danydanone
Träum weiter !!!!