Donnerstag, 10. Juli 2014

Legal Highs sind keine Arzneimittel

Europäischer Gerichtshofs kippt deutsche Rechtspraxis

 

Wie erwartet hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil festgestellt, dass der Handel mit so genannten “Legal Highs” nicht nach dem Arzneimittelrecht geahndet werden darf. Die Richter argumentierten, dass Stoffe, die nicht zu therapeutischen Zwecken, sondern offensichtlich zu Entspannungszwecken verkauft würden,  den Schutz des nationalen Arzneimittelrechts nicht verdient hätten. Das diene lediglich zur Gewährleistung sicherer, medizinischer Versorgung und nicht zur Verhinderung des Inverkehrbringens psychoaktiver Substanzen ohne therapeutischen Einsatzbereich. Somit sind ist der Besitz jener Substanzen, die noch nicht vom BtmG erfasst wurden, derzeit von keinem Gesetz mehr erfasst.

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8 Kommentare
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Sebastian
9 Jahre zuvor

Und was ist, wenn ich mir Gras zu nicht therapeutischen Zwecken kaufen möchte?
Das ist doch absoluter bullshit!

Lörn Mit Jörn
9 Jahre zuvor

Da ist….unglaublich! “Jugendschutz nein danke”???
Und ist das nicht faktisch ein Pro-Cannabis-als-Genussmittel Argument? Warum wird Cannabis mit dieser Argumentation nicht erfasst, “nur” weil es im BTmG-Anhang bereits (nach wie vor ungerechtfertigt!!!) aufgeführt ist?
Das geht mir einfach nicht in den Kopf…!

Hansi
9 Jahre zuvor

@ Lörn mit Jörn : Das Urteil hat nichts mit Jügendschutz zu tun sondern ging im grunde nur um die verurteilung 2 Personen die wegen dem verstosses gegen das Arzneimittelgesetz verurteilt wurden, weil sie Legal Highs verkauft haben die noch nicht im BtMG aufgenommen waren zu diesen zeitpunkt.

Arno Nym
9 Jahre zuvor

Was ist mit dem Salvia verurteilten?
Salvia ist auch kein Arzneimittel, der Mann kam in den Bau.
Kann der jetzt die BRD verklagen?

Dr.D
Antwort an  Arno Nym
9 Jahre zuvor

Lies dir maöl den Text genau durch!!!!
Es geht um Substanzen die noch NICHT IM BtmG aufgenommen wurden!!!!!!!
Da allerdings Salvia im BtmG aufgenommen ist sind die Verurteilungen korrekt.

Arno Nym
Antwort an  Dr.D
9 Jahre zuvor

Die Menschen wurden verurteilt als es NOCH NICHT BTM war.
ALSO LEGAL. DIE WURDEN NACH AMG VERKNACKT.

Steht denen kein SCHADENERSATZ zu.
Salvia hat KEINE MEDIZINISCHE WIRKUNG.

Mike
Antwort an  Sebastian
9 Jahre zuvor

Gras steht leider im BtMG… Das ist ein anderer Schuh! Sobald ein Stoff im BtMG steht ist der Besitz, Erwerb usw. verboten 🙁

Lörn mit Jörn
Antwort an  Hansi
9 Jahre zuvor

Na, selbstverständlich hat diese Angelegenheit etwas mit Jugendschutz zu tun: Wer diesen Mist verkauft ist gleichzustellen mit gewissenlosen Dealern…der letzte Scheiss wird unreflektiert unter anderem an Kinder verkauft. Man Bruch nur mit dem Internet umgehen können, die entsprechenden URLs kennen und schon kann sich jedes Kind unreflektiert mit unerforschten Substanzen berauschen.

Die so genannten Vendors (RC-Dealer) sind das Allerletzte! Aber dass deren Machenschaften nicht unters Arzeinmittelgesetz fallen und geahndet werden ist noch viel schlimmer…reine Idiotie und Gefährdung unserer Jugend und Kinder.