Samstag, 12. April 2014

Kascha April 2014

DIE HANFBERATUNG IM HANF JOURNAL

Erste Hilfe für Kiffer Kascha ist ab sofort per e- Mail zu erreichen. Also ran an die Tasten, dumme Fragen gibt es nicht…

Beratung-Kascha

Fabian (ohne Alter und Wohnort) fragt:

„Hallo Kascha,

ich rauche ab und zu mal Einen (ca. alle 3 Wochen ein Gramm) und mache mir große Sorgen, was meinen Führerschein betrifft. Zwischen Konsum und Autofahren lasse ich immer 3 – 4 Tage Luft, somit dürfte ich zumindest kein aktives THC mehr in mir haben. Aber was ist mit den passiven Stoffen? Muss ich beim Nachweis dieser Stoffe auch Konsequenzen befürchten wie z.B. MPU? Ich bin zudem noch in der Probezeit.“

Kascha antwortet:

„Hi Fabian,

deine Sorgen um den Führerschein sind nicht ganz unberechtigt, da es in diesem Bereich noch sehr viele Unsicherheiten gibt und die Rechtslage nicht nur etwas komplex ist, sondern auch an einigen Stellen nicht der lebensweltlichen Realität zu entsprechen scheint.

Zunächst einmal bist du, wenn du alle 3 Wochen ein Gramm rauchst, regelmäßiger Konsument – denn es liegt ja eine Regelmäßigkeit vor. Zum Glück zählt nicht diese Argumentation allein, sondern auch deine Blutwerte. Dabei werden zwei Substanzen getestet: das aktive THC und eines seiner inaktiven Abbauprodukte, das sich im Körper anreichert und noch vergleichsweise lange nachweisbar ist. Wie lange genau, das ist individuell unterschiedlich: Das hängt vom Körperfettgehalt, vom Stoffwechsel und von der Ernährung ab. Ab einer THC-COOH-Konzentration, das ist das Abbauprodukt, von mehr als 150 ng/ml im Blut bei der Blutentnahme in einer Verkehrskontrolle wird derzeit davon ausgegangen, dass du ein regelmäßiger Konsument bist. Dabei wird in der Praxis von einer Halbwertzeit von 6 Tagen für THC-COOH ausgegangen: Wenn man nicht weiterkifft, dann halbiert sich der Wert innerhalb von 6 Tagen. Konsumiert man dagegen täglich, kann man sehr hohe Werte erreichen. Das liegt daran, dass schneller neues THC-COOH angelagert wird als abgebaut werden kann. Um eine negative Blutprobe zu erhalten muss teilweise monatelang auf den Konsum verzichtet werden bzw. kann eine Blutprobe in einer Verkehrskontrolle auch nach einer Woche Abstinenz noch Werte zeigen, die auf regelmäßigen Konsum deuten.

In der Praxis würde das bedeuten: Mit 3 Tagen Pause nach dem letzten Joint hast du mit Sicherheit kein aktives THC mehr im Blut – ein Bußgeld wegen Rauschfahrt bleibt dir also wohl erspart. Sollte dein Wert für das Abbauprodukt aber sehr hoch liegen, wirst du zur Klärung deines Konsumverhaltens über eine MPU und ein Drogenscreening aufgefordert – dann läge nämlich der Verdacht auf regelmäßigen Cannabiskonsum vor und du wärst laut Straßenverkehrsordnung nicht mehr fahrgeeignet. In einigen Fällen wurden solche Folgeuntersuchungen, zum Teil mit Führerscheinentzug, auch schon bei sehr geringen THC-COOH-Konzentrationen unter 50 ng/ml im Blut durchgeführt, wohl um nichts zu verpassen. Das halte ich allerdings für fragwürdig.“

 

David (ohne Alter und Wohnort) möchte wissen:

„Liebes Hanfjournalteam,
ich habe eine Frage bei der ihr mir vielleicht helfen könnt. Im Internet habe ich bisher noch keine zufrieden stellende Antwort darauf gefunden. Ich möchte gerne ein bisschen Cannabis zur Schmerzlinderung nach meiner Knie-OP konsumieren, da ich lieber auf das Naturprodukt als auf Tabletten zurückgreife. Da mein Knie aber noch sehr geschwollen ist und durch das rauchen der Tabak/Gras Mischung sich die Blutgefäße verengen wäre das kontraproduktiv zur Abschwellung lt. meinem Arzt. Ich bin nun auf die Idee gekommen mir ein paar Kekse zu backen oder via Vaporizer zu konsumieren. Könnt ihr mir sagen wie die Auswirkung auf die Blutgefäße hierbei sind? Vielleicht könnt ihr mir ja auch mit Links zu Infoseiten diesbezüglich behilflich sein.“

„Hi David,

dein Wunsch nach Schmerzlinderung ist verständlich und gerade bei postoperativen Schmerzen wird Cannabis von vielen Patienten als hilfreich empfunden. Ich bin allerdings kein Arzt und bin daher weder befugt noch in der Lage, dir einen medizinisch belastbaren Rat zu geben. Verdampftes oder gegessenes Cannabis enthält tatsächlich nicht die Stoffe, die beim Tabakrauch für die Verengung der Blutgefäße verantwortlich gemacht werden. Dafür hat Cannabis wiederum seine eigenen Auswirkungen auf die Blutgefäße, die noch nicht vollständig erforscht sind: So gibt es inzwischen Belege für eine Erweiterung der Blutgefäße im Gehirn, aber auch Belege für eine Verengung. In einer angemessenen Dosierung halte ich verdampftes oder gegessenes Cannabis selbst für relativ unschädlich – bevor du deine Gesundheit riskierst solltest du allerdings dennoch deine Pläne mit einem Arzt besprechen. Der ist an die Schweigepflicht gebunden und wird nicht etwa eine Meldung an die Führerscheinstelle oder die Polizei machen – schlimmstenfalls kennt er sich mit dem Thema Cannabis einfach nicht gut genug aus um dir einen Rat zu geben.“

 

Felix (ohne Alter und Wohnort) fragt:

„Hi Kascha,

ich bin als Tierwirt Fachrichtung Imkerei in Ausbildung und werde dieses Jahr meine ersten eigenen Bienenvölker beginnen. Mir persönlich würde es nicht gefallen, meine Bienenvölker mit Ameisensäure oder anderen organische Säuren gegen die Varroamilbe zu behandeln, da ich die Bienen als Mitgeschöpfe sehe und nicht nur als Nutztiere. Ich habe mal gelesen, dass man die Varroamilbe mit Cannabis bekämpfen  kann. Leider war der angegebene Link fehlerhaft. Gibt es diesbezüglich Erfahrungen? Ich persönlich wäre gerne bereit,  in diese Richtung Versuche zu starten. Selbstverständlich ist mir klar, dass der Anbau von Cannabis illegal ist.  Dennoch denke ich, dass man unter polizeilicher Aufsicht derartige Versuche durchführen könnte, da ich die Pflanzen  ja nicht für mich sondern ausschließlich für die Bienen anbauen würde.“

Kascha antwortet:

„Hi Felix,

nach meiner Recherche benötigt man für die Wirkung von Hanf gegen die Varroamilbe gar keinen THC-haltigen Hanf – normaler Nutzhanf tut es wohl auch. Der Hanf wird nämlich zur Fütterung eingesetzt, entweder indem die Bienen an einem Hanffeld wohnen oder indem sie mit Hanfsirup gefüttert werden (den man sich allerdings wohl selbst irgendwie herstellen müsste). Der Anbau von THC-freiem Hanf ist unter bestimmten Umständen genehmigungsfähig, mit einem gut begründeten Antrag und wenn der Betrieb bestimmte Voraussetzungen erfüllt, hast du da vielleicht sogar Glück. Illegal ein größeres Hanffeld rund um eine Imkerei zu betreiben halte ich für äußerst riskant – vielleicht ist es dir aber, das wäre auch legal, möglich, zum Beispiel aus der Schweiz einen Hanfsirup zu bestellen, den du verfüttern kannst. Mehr Informationen findest du hier: http://www.asac.ch/neu/neuigkeiten_detail.php?id_texte=2262.“

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