Dienstag, 11. Februar 2014

Bulldog Coffeeshop – Red Bull: 1-0

 

Energydrink darf “Bulldog” heißen

 

The Bulldog: Jetzt auch mit hauseigenem Energydrink zum Feierabendjoint Foto: M.M.Minderhoud/Wikimedia Commons
The Bulldog: Jetzt auch mit hauseigenem Energydrink zum Feierabendjoint Foto: M.M.Minderhoud/Wikimedia Commons

Einer Meldung von keinwietpass.de zufolge darf die Amsterdamer Coffeeshop-Kette “Bulldog” nach jahrelangem Rechtsstreit jetzt einen Energiedrink mit gleich lautendem Namen vertreiben.
Der Weltkonzern hatte versucht, dem 1975 gegründeten Bulldog den Vertrieb aufgrund des ähnlich klingenden Namens vebieten zu lassen. Ein niederländisches Gericht gab Red Bull in erster Instanz Recht und ließ den Vertrieb 2010 verbieten. Doch “The Bulldog” klagte sich bis zum Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, der jetzt entschieden hat, dass der Bulldog Energy Drink die Markenrechte von Red Bull nicht verletze. Schließlich hätte es das Hanf-Fachgeschäft samt umstrittenem Namen bereits acht Jahre vor der roten Dosen-Brause gegeben.

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