Montag, 10. Februar 2014

Warum eine so genannte Cannabisabhängigkeit…

…oft mehr über den Arzt als über den Patienten aussagt

von Dr. med Franjo Grotenhermen

Dr. med. Franjo Grotenhermen Mitarbeiter des nova Institutes, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM)
Dr. med. Franjo Grotenhermen, Foto: Archiv

Bei vielen Ärzten ist die wissenschaftliche Erkenntnis, dass die Verwendung von Cannabis bei einem Teil der Konsumenten therapeutisch angezeigt bzw. aus medizinischer Sicht sinnvoll ist, noch nicht angekommen. Dies gilt insbesondere für psychische Erkrankungen. Die Konsequenzen sind für die betroffenen Patienten oft schwerwiegend. Berichtet ein Patient in einer psychiatrischen Klinik, dass er Cannabis konsumiert, um seine Hyperaktivität, seine Ängste, seine Zwänge oder seine Depressionen zu lindern, so darf er meistens nicht mit Verständnis, sondern muss mit einer Zusatzdiagnose im Arztbericht über seinen Aufenthalt in der Klinik rechnen. Diese Diagnose lautet “Cannabisabhängigkeit”, “schädlicher Gebrauch von Cannabis” oder “Cannabismissbrauch”. Wenn der Betroffene Pech hat, taucht diese Diagnose dann auch in allen zukünftigen Arztberichten auf, und er wird dieses Etikett nicht wieder los. Dabei liegt in vielen Fällen überhaupt keine Cannabisabhängigkeit und kein Missbrauch vor.

Zum Problem kann eine solche Diagnose beispielsweise werden, wenn ein Patient, der an einer ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung) oder an Depressionen leidet, nur durch die Verwendung von Cannabis eine Linderung seiner Beschwerden findet und daher einen Antrag auf eine Ausnahmeerlaubnis bei der Bundesopiumstelle stellt. Häufig werden in Arztberichten aus psychiatrischen Kliniken Ursache und Wirkung verdreht. Die Betroffenen sollen angeblich aufgrund ihres Cannabiskonsums an Depressionen oder an Symptomen einer ADHS leiden, selbst dann, wenn die Symptome ganz offensichtlich schon viele Jahre vor erstmaliger Verwendung von Cannabis bestanden. Beispielsweise beginnt eine ADHS immer im Kindesalter und die Entdeckung, dass Cannabis die Hyperaktivität lindert und die Konzentration verbessert, machen die meisten Patienten erst im Jugendalter – meistens zufällig – oder im Erwachsenenalter. Um die Problematik zu erläutern, sei an dieser Stelle kurz dargestellt, wie die Diagnose einer Cannabisabhängigkeit gestellt wird. Nach den Richtlinien des in Deutschland aktuellen Klassifizierungssystems für Erkrankungen besteht eine Abhängigkeit, wenn mindestens drei der folgenden Kriterien während des letzten Jahres erfüllt wurden:

1. starker Wunsch oder Zwang, die Substanz zu konsumieren

2. mangelnde Kontrolle, was Beginn, Beendigung und Menge des Gebrauchs angeht

3. körperliches Entzugssyndrom: entweder substanzspezifische Entzugssymptome bei Verringerung oder Beendigung des Konsums oder Einnahme der Substanz, um Entzugssymptome zu mildern oder zu verhindern

4. Toleranz: Dosissteigerungen sind nötig, um die ursprüngliche Wirkung zu erleben.

5. Vernachlässigung anderer Interessen und mehr Zeitaufwand für die Beschaffung und den Konsum der Substanz und die Erholung von den Folgen.

6. Der Substanzgebrauch hält an, obwohl schädliche Folgen eintreten, deren sich der Konsument bewusst ist, zum Beispiel Leberschaden durch Alkohol.

Zwei dieser sechs Kriterien, nämlich ein körperliches Entzugssyndrom und eine Toleranzentwicklung (Kriterien drei und vier) liegen bei der Verwendung von Medikamenten bei bestimmten Erkrankungen häufig vor, beispielsweise bei der Schmerztherapie mit Opiaten oder bei der antispastischen Behandlung mit Benzodiazepinen. Auch bei der Behandlung mit Cannabisprodukten ist häufig eine Toleranz eingetreten, so dass die Betroffenen zwei, drei oder fünf Gramm Cannabisblüten für eine ausreichende Linderung ihrer Symptome benötigen. Häufig besteht auch ein Entzugssyndrom, das aber niemals so stark ist, wie Entzugssymptome beim Absetzen von Opiaten, Benzodiazepinen und einigen anderen Medikamenten.

Bei einer anerkannten Therapie mit Medikamenten wird das erste Kriterium, nämlich der starke Wunsch oder Zwang, die Substanz zu konsumieren, nicht als Abhängigkeitskriterium betrachtet, sondern nur dann, wenn dieser Wunsch oder Zwang als medizinisch unberechtigt betrachtet wird. Das bedeutet konkret, dass ein Psychiater, der der Auffassung ist, die Verwendung von Cannabis bei seinem Patienten sei nicht therapeutisch indiziert oder sogar schädlich, seinen Patienten als cannabisabhängig betrachtet. Nur, wenn er akzeptiert, dass eine medizinische Verwendung von Cannabisprodukten vorliegt, dass der Betroffene also von einem Cannabisgebrauch therapeutisch profitiert, nur dann ist der gleiche Patient nicht mehr cannabisabhängig, sondern er behandelt sich selbst mit Cannabis. Es kommt also auf die Auffassung des Arztes bzw. des Psychiaters an und nicht auf den tatsächlichen Nutzen, den der Patient erlebt. Viele Suchtexperten sind sich darüber einig, dass mit der Diagnose “Cannabisabhängigkeit” schlampig umgegangen wird. Hier drückt sich weniger die Realität des Patienten als vielmehr das Urteil bzw. Vorurteil des Arztes aus. Und leider hat dieses Vorurteil häufig ein starkes Gewicht, und dieses Unverständnis hat nicht selten zerstörerische Qualitäten hinsichtlich Lebensqualität, Führerschein, strafrechtlicher Situation, beruflicher Perspektive und Behandlungsoptionen.

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6 Kommentare
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Juergen
9 Jahre zuvor

Cannabinoidmangel könnte eine Vielzahl von gesundheitlichen Leiden erklären Artikel erschienen auf: http://bit.ly/1cir83X Dt. Übersetzung: kevin@arge-canna.at Wie wir wissen, werden Endocannabinoide natürlich im Körper produziert und spielen eine wichtige Rolle bei der allgemeinen Gesundheit. Ebenso haben medizinisches Marihuana und Phytocannabinoide, gewonnen aus Cannabis, eine Reihe von therapeutischen Nutzen. Forscher suggerieren die Existenz des Cannabinoid Mangel. Die Liste der Krankheiten, mit denen Cannabis als Heilmittel verbunden wird, ist vielfältig und wächst stetig. Ob Cannabinoide zu Linderung von Migräne, Fibromyalgie oder Reizdarmsyndrom (IBS)eingesetzt werden, ist der Wirkungsmechanismus weitgehend identisch; der Erfolg wird der Aktivierung der Körpereigenen Cannabinoid-Rezeptoren zugeschrieben. Auffallende Ähnlichkeiten zwischen einer Vielzahl von Krankheiten, haben gezeigt, dass sie sehr gut auf die Cannabinoid-Behandlungen reagieren. Das bringt eine interessante Frage auf. Ist es… Weiterlesen »

martin
7 Jahre zuvor

…es gibt gar keinen ICD10 Code für Cannabisgebrauch. Wie sollte der Arzt das notieren? Er hat ja nicht mal eine Möglichkeit dazu..

Hero Lucky King Unchanged
5 Jahre zuvor

Hammer Artikel, Danke Hanfjournal. Wenn man bedenkt, daß Cannabis vermutlich auch noch Diabetes, Arteriosklerose, Schlaganfall, Herzinfarkt, Alzheimer und Krebs vorbeugt scheint das Leben (für ‘Kiffer’) letztendlich doch noch gerecht zu sein. Eigentlich nicht mehr nachvollziehbar, wie Mortler und co ihr Geld ‘verdienen’. Einfach nur skrupellos. Alkohol löst übrigens mindestens 7 Krebsarten aus (jaja, die ‘harmlosen’ 3 Halbe Bier am Tag, produziert auch von Mordler’s Familie um abzusahnen). Offensichtlich leben wir im Zeitalter der grossen Alkohol Krise (alcohol crisis) und deren Verleugnung.

Ralf
5 Jahre zuvor

Bravo,Grotenhermen,Endlich!Wir haben hier einen Weg gefunden auf der wir gemeinsam vorankommen. Einer der wesentlichsten Gründe warum ich seit 45 Jahren täglich Cannabis zu mir nehme, ist das jetzt endlich durch die Wissenschaft in den Focus gelangende starke Gefühl, vorbeugend gegen viele Krankheiten (die ich daswegen auch alle nicht bekommen habe) vorgehen zu können. Dieses vorbeugende Moment verhindert die Strategie der Prohibitionsverbrecher Cannabis ähnlich zu behandeln wie Opiate. Ich habe das im Grundgesetz festgeschriebene Recht alles zu tun was meinen Körper prophylaktisch gegen Krankheiten schützt. Da kommen diese durchgeknallten Cannaphobiker jetzt nicht mehr dran vorbei, und es wird immer klarer wieviel Blut und Leid diese faschistoiden Unmenschen an ihren Händen kleben haben! Leider wurde diese Erkenntnis die letzten Jahre nicht genügend… Weiterlesen »

Ralf
5 Jahre zuvor

@Jürgen
Leider habe ich deine Lorbeeren gerade an den falschen verteilt, diese bahnbrechende Erkenntnis der Vorbeugung stammt von dir, vielen Dank dafür.

Juergen Meixner
5 Jahre zuvor

@Ralf Finde ich richtig gut, denn es macht mir erstens absolut nix, wenn du Lorbeeren an den “Falschen” verteilst, zweitens solange du es bemerkst. DER MENSCH, der per Vollmachten nur delegieren kann und darf, was ihm selbst per Naturrecht erlaubt ist, an Delegierte (Parlamente in der parlamentarischen Demokratie). Kein Mensch darf die Freiheit, die Gesundheit oder das Leben eines Anderen verletzen. Daher kann so etwas niemals delegiert werden, auch nicht an Ärzte. Als oberste Direktive gilt: nemo plus iuris ad alium transferre potest quam ipse habet. (Niemand kann mehr Rechte weitergeben als er selbst hat) Die Regeln des Menschen können und dürfen sich nicht über den Menschen stellen. Der Grundsatz „Der Mensch hat die Gesetze erschaffen – nicht umgekehrt.“, darf… Weiterlesen »