Freitag, 20. Dezember 2013

Verfahren wegen Cannabis-Anbau eingestellt

Geringe Schuld eines Cannabispatienten war ausschlaggebend

am Hanftropf
Der Staatsanwalt weiß es seit August / Bild: Archiv

Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin meldet heute, dass im hessischen Kirchhain bereits im August 2012 ein Verfahren gegen den Cannabispatienten Robert Ackermann aufgrund geringer Schuld des Beklagten eingestellt worden sei. Der Erlaubnisinhaber konnte sich das überteuerte Apotheken-Gras nicht leisten und hat sich deshalb selbst mit der notwendigen Medizin versorgt. Das Gericht stellte aufgrund der Notlage eine geringe Schuld fest, so dass das Verfahren eingestellt werden konnte, die Kosten der Verhandlung trägt die Staatskasse. Der Betroffene baut weiterhin Cannabis zu medizinischen Zwecken an.

Der Anwalt eines anderern Erlaunbisinhabers teilte der Staatsanwaltschaft bereits im August 2013 mit, dass auch sein Mandant Robert Ackermann sich die Blüten aus der Apotheke nicht leisten könne und deshalb Gras anbaue. Sollte der Staatsanwalt einschreiten, so werde man das als Körperverletzung betrachten und diesbezüglich auch tätig werden.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei

Schnelles Login:

0 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare zeigen