Freitag, 15. November 2013

Fehlendes Urteilsvermögen

Dicht ist dicht, ob im Verkehr oder nicht

Kiffer besser ohne Fahne

Wer sich dabei erwischen lässt, in der Freizeit ein Bier zum Joint oder auch umgekehrt zu konsumieren, riskiert jetzt auch nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig die Fahrerlaubnis.
“Für die Annahme mangelnder Fahreignung sei zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit erforderlich, dass in der Person des Betroffenen Besonderheiten bestünden, die befürchten ließen, dass gerade bei ihm im Falle des Mischkonsums von Cannabis und Alkohol ein fehlendes Trennungsvermögen zwischen dem Konsum und der Teilnahme am Straßenverkehr zu befürchten sei.”
Im aktuellen Fall war einem Mann der Führerschein entzogen worden, der fernab vom Steuer beim Konsum eines Joints und eines Biers erwischt wurde. Die Führerscheinstelle unterstellte ihm deshalb mangelndes Trennungsvermögen und entzog ihm die Fahrerlaubnis, ohne dass je eine Rauschfahrt vorgelegen hätte. Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München das Urteil in zweiter Instanz einkassiert hatte, bestätigte jetzt das Bundesverwaltungsgericht den ursprünglichen Richterspruch.

 

 

Abonnieren
Benachrichtige mich bei

Schnelles Login:

0 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare zeigen