Mittwoch, 14. August 2013

Feuer auf Mechthild Dyckmans

Dyckmans offenbar völlig überfordert

Heute: Die Betäubungsmittel-Änderungsverordnung

Frau Mechthild Dyckmans ist die Drogenbeauftragte der Bundesregierung. Zu ihrem Aufgabenbereich gehört unter anderem die Bekanntmachung von neuen rechtlichen Regelungen im Betäubungsmittelrecht. Die Erfahrung zeigt, dass sie ihrer Aufgabe in keinerlei Beziehung gewachsen ist, respektive, dass sie mit dieser Aufgabe einfach überfordert ist.

Mit der 27. Betäubungsmittel-Änderungsverordnung (27. BtMÄndV), die am 16. Juli 2013 (BGBl. I S. 2274) verkündet wurde und einen Tag später in Kraft getreten ist, wurden 26 neue Substanzen den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften unterstellt. Damit wurden einige sogenannte „legal highs“ von einem Tag auf den anderen zu verbotenen Substanzen erklärt, das heißt, wer unerlaubt diese Substanzen herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft, muss nun mit erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Obwohl mit dieser 27. BtMÄndV der rechtliche Status von mehr als zwei Dutzend Substanzen geändert wurde und obwohl dies für die Dienstleister (Produzenten und Lieferanten) als auch für die Konsumenten eine gravierende Änderung ihrer Situation im rechtlichen Sinne bedeutet, gab weder das Bundesministerium für Gesundheit noch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, eine Erklärung hierzu ab. Es wurden keine Presseerklärungen zu dieser Änderung der betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften herausgegeben und auch auf der Internetpräsenz der Drogenbeauftragten fand man keine Hinweise zu dieser Gesetzesänderung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser neuen Regelung, das heißt, wer nicht regelmäßig das Bundesgesetzblatt liest (erscheint im Allgemeinen ein- bis zweimal pro Woche), weiß nicht, was eigentlich in Deutschland erlaubt ist und was alles verboten ist. Vor diesem Hintergrund fragt sich so mancher Bundesbürger zu Recht, wofür eigentlich die Drogenbeauftragte der Bundesregierung bezahlt wird, wenn sie ihrer Aufgabe, die Bevölkerung über Änderungen in den Gesetzen zu informieren, nicht nachkommt.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung im Geschäftsbereich des deutschen Bundesministeriums für Gesundheit hat die Aufgabe, die Sucht- und Drogenpolitik der Bundesregierung zu koordinieren und diese gegenüber der Öffentlichkeit zu vertreten. Eine Gesetzesänderung betreffend den Umgang mit psychotrop wirkenden Substanzen ist ein drogenpolitischer Akt. Hier hätte die Drogenbeauftragte die Öffentlichkeit informieren müssen, was sie offenbar nicht tat. Zur Drogenpolitik gehören aber auch die Aktivitäten der Bundesregierung in internationalen Gremien wie der Suchtstoffkommission bei den Vereinten Nationen (CND) oder dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC).

Am Donnerstag, 13. Juni 2013, besuchte der Exekutivdirektor des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung, Yuri Fedotov, Berlin und führte mit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und Staatssekretären in verschiedenen Bundesministerien Gespräche zur internationalen Drogenpolitik und zur alternativen Entwicklungszusammenarbeit mit dem UNODC. Und am Mittwoch, 26. Juni 2013, wurde in Wien der „Weltdrogenbericht 2013 der Vereinten Nationen“ vorgestellt. Weder zum Besuch des höchsten Drogenbeamten der UNO, Yuri Fedotov, in Berlin noch zum Weltdrogenbericht gab die Drogenbeauftragte eine Pressemitteilung heraus. Auch aus dem Gesundheitsministerium kamen keine Verlautbarungen.

Über den Besuch von Yuri Fedotov in Berlin berichteten die Medien hierzulande überhaupt nicht und so scheint es wohl eine Geheimsache zu sein, was der UNODC-Direktor mit der Drogenbeauftragten und den Ministerialbeamten so alles besprochen hat respektive, ob irgendwelche Vereinbarungen getroffen wurden. Ja, Transparenz sieht anders aus!

Über den Weltdrogenbericht konnte man in den Printmedien überall fast den gleichen Text einer Agenturmeldung lesen. Darin hieß es, dass der allgemeine Drogenkonsum weltweit stabil geblieben sei, doch gebe es erstmals mehr Designerdrogen (new psychoactive substances, NPS) als international kontrollierte Substanzen. Die diesjährige Kampagne „Make health your ‚new high‘ in life, not drugs“ (mache Gesundheit zum neuen High in Deinem Leben, nicht Drogen) zielt daher darauf, die Öffentlichkeit über die schädlichen Auswirkungen neuer psychoaktiver Substanzen zu informieren.

Es ist seit langem bekannt, dass diese neuen psychoaktiven Substanzen (NPS) vor allem deshalb so schnell von vielen Konsumenten begehrt werden, weil sie – so lange sie wirklich neu sind – nicht verboten und somit legal sind. Es ist jedoch auch seit langem bekannt, dass je mehr solche NPS verboten werden, desto schneller kommen weitere NPS auf den Markt. Und je neuer eine Substanz ist, desto weniger weiß man über deren Nebenwirkungen und allfälligen Schäden, die sie nach einer längeren Konsumzeit verursachen können. So weiß man recht gut Bescheid über die Risiken, die Konsumenten eingehen, wenn sie Gras oder Haschisch rauchen, jedoch sehr wenig bis gar nichts über die Risiken, die Konsumenten eingehen, wenn sie irgendwelche neue synthetische Cannabinoide rauchen. Wenn also eine Gesellschaft Gesundheit zum neuen High machen will, sollte sie eher natürliche psychotrop wirkende Cannabisprodukte in sauberer Qualität für den Markt bereitstellen anstatt am Verbot des Umgangs damit festhalten und immer mehr NPS zu verbieten.

Wären Gras und Haschisch legal für den hedonistischen Gebrauch (Gebrauch zu Genusszwecken), dann wäre der Bedarf an neuen synthetischen Cannabinoiden wohl um ein vielfaches geringer und auch das Risiko für die Konsumenten somit viel kleiner. Dieser Logik zu folgen, übersteigt aber offenbar die intellektuellen Fähigkeiten von Frau Dyckmans und deshalb beharrt sie, wie die Bundesregierung, auf die Fortführung einer Verbotspolitik, die oft mehr Schaden anrichtet als der Gesellschaft nützt.

Sicher ist es eine große Herausforderung, eine Politik die zum Scheitern verurteilt ist, der Öffentlichkeit zu vermitteln. Hier scheint die Drogenbeauftragte völlig überfordert zu sein. Doch einfach seine Hausaufgaben nicht zu machen ist keine Lösung, sondern Betrug am Steuerzahler, denn der Steuerzahler bezahlt sie dafür, dass sie der Öffentlichkeit die Drogenpolitik der Bundesregierung erklärt und erläutert. Fazit: Auftrag der Dienstleistung nicht erfüllt.

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