Mittwoch, 14. August 2013

Alter schützt vor Strafe nicht

Anfang Juli wurde in Berlin ein 74-jähriger Kellergärtner wegen des Anbaus von 89 Hanfpflänzchen zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt

Autor: Sadhu van Hemp

„Sei schlau, geh zum Bau!“

– und das trotz eines Lebenslaufes, der ganz ohne kriminelle Energie auskam. Doch nicht dieses unverschämte Glück allein war der Grund des harten Urteils, sondern der Besitz einer Teleskop-Stahlrute.
Wer 1939 in deutschen Landen das Licht der Welt erblickte, den begrüßte das Leben mit düsteren Zeiten. Helmut B. ist so ein Pechvogel, der in einem Luftschutzkeller das Laufen lernte und in den Ruinen Berlins spielte. Doch alle Not und Entbehrung sozialisierten den Knaben nicht zum Verbrecher. Im Gegenteil, die Generation der Kriegskinder hatte keine Zeit für Dummheiten aus Langeweile. Der junge Helmut lungerte nicht in Fast-Food-Buden, Spielhallen oder Einkaufszentren herum, er besaß keine Glotze, keine Playstation, kein Smartphone – und im Kinderzimmer stand auch kein Growschrank. Nein, Helmut B. war für das reale Leben bestimmt. Das entmannte Deutschland brauchte harte Jungs – also jene seltene Sorte Sohn, die ohne die tägliche Dosis Nutella und Ritalin funktioniert und keine Widerrede kennt. Die Nachkriegszeit verlangte Disziplin von den jungen Leuten, die in Ost und West das wieder aufbauten, was ihre Vorväter dank eines Anfalls geistiger Umnachtung binnen weniger Jahre in Schutt und Asche gelegt hatten. Nach dem Krieg versprach eine andere Parole Ruhm und Ehre: „Sei schlau, geh zum Bau!“ Und so setzte Helmut B. Stein auf Stein, immer in dem Glauben, als „Held der Arbeit“ in die Geschichte einzugehen. Doch weit gefehlt. Alles Buckeln im kapitalistischen Westberlin zwang den Mauermeister erst in die Selbstständigkeit, dann in den Ruin. Die Quittung für diese Lebensleistung ist eine Rente von 605 Euro – der Mohr hat seine Arbeit getan, der Mohr kann gehen!

Bis dahin konnte die Kammer des Moabiter Strafgerichts teilnahmslos folgen, schließlich ist so eine Vita millionenfach in den Aktenschränken der Deutschen Rentenversicherung dokumentiert – ohne dass dieses Elend von öffentlichem Interesse wäre. Helmut B. aber ist einer, der sich damit nicht abfinden wollte, und genau diesen Ungehorsam gegenüber dem gesellschaftlich aufgebürdeten Schicksal galt es nun zu bestrafen. Der interessantere, also strafwürdige Teil der Biographie beginnt anno 2002: Der in Altersarmut entlassene Helmut B. zieht sich vom vielen Fußnägelkauen einen Leistenbruch zu. Nichts Weltbewegendes, könnte man meinen. Doch wer sich erst einmal unseren marktwirtschaftlich orientierten Doktoren anvertraut, dem kann es schon mal widerfahren, dass diese noch an anderer Stelle fündig werden. Und so kam es, wie es kommen musste: Helmut B. bekam eine Krebs-Diagnose. 2003 habe ihm dann ein „junger Bekannter“ den Tipp gegeben, den Schmerz mit Hanf zu lindern. Und das habe auch geklappt. Doch Richter, Schöffen und Staatsanwalt runzeln nur müde die Stirn, gerade so als würde ihnen der Opa die Mär vom Klapperstorch auftischen. Das Haschgift die Schmerzen des Angeklagten gelindert und bei der Bewältigung des psychischen Leids geholfen haben soll, will niemand hören, noch würdigen. Erst als Helmut B. vom ersten Versuch des Eigenanbaus plaudert, erweckt er wirkliches Interesse bei den Zuhörern. 2003 war’s, als ihm ein „Bekannter“ zehn Stecklinge lieferte, die jedoch eingingen, so dass sich der Hanfanbau zur Selbstversorgung zunächst erledigt hatte. Die Jahre gingen dahin: Helmut B. ließ sich operieren, und eine neue Frau trat in sein Leben. Die meiste Zeit habe er am Haus gewerkelt, auch im Keller, der zum Fitnessraum mit Sauna umgebaut wurde. Auf die Frage des Vorsitzenden, wie man sich so ein sorgenfreies Leben von einer Rente unter Sozialhilfeniveau leisten kann, verwies der Angeklagte auf seine Tochter, die ja Eigentümerin des Wüstenrot-Häuschens im kleinbürgerlichen Lichterfelde-Süd ist.
So weit, so gut – hübsche Geschichte. Die Einlassung des Angeklagten war natürlich fatal: Denn wer glaubt, mit der Strategie, reinen Tisch zu machen, glimpflich davonzukommen, der ignoriert des Deutschen größte Tugend – und das ist die von aller Welt beneidete Gründlichkeit. Und die erfordert Zweifel an der Märchenstunde des Angeklagten, insbesondere wenn sich der Verdacht aufdrängt, dass augenscheinlich nicht nur 89 Hanfpflanzen zu Buche schlagen, sondern erheblich mehr, wenn man denn zu Gunsten des Beschuldigten großzügig zehn Jahre zurückrechnet.
Doch zunächst galt es, den Bust vom Februar 2013 zu verhandeln. Die Anklageschrift versprach kurzen Prozess, denn es gab nichts zu leugnen. Freimütig und in dem Irrglauben, den Gerichtssaal als freier Mann zu verlassen, erzählt Helmut B., dass er 2012 einen „Holländer“ kennen gelernt habe, der ihn mit attraktiven Gewinnversprechungen zum Cannabisanbau unter Kunstlicht angestiftet hätte. Ja, er habe nicht nur zum Eigenbedarf gegärtnert, gesteht der alte Mann, der mit dieser unerlaubten Nebentätigkeit durchaus seine Rente aufbessern wollte. Doch allen Einlassungen zum Trotz, das eingeräumte Zeitfenster des illegalen Hanfanbaus korreliert nicht mit der Ermittlungen der Polizei. Angeblich ging dem Besuch der Drogenfahnder akribische Schnüffelei der Nachbarn voraus, die sich durch einen penetranten „stark würzigen“ Geruch belästigt fühlten. Eine Nachbarin soll sich sogar genötigt gesehen haben, zum Arzt zu gehen, weil sie unter Schlaflosigkeit litt. Im September 2012 soll dann ein anonymer Anruf bei der Polizei erfolgt sein, der Helmut B. der illegalen Rauschgiftproduktion bezichtigte. Will man der Darstellung der Staatsanwaltschaft Glauben schenken, wurde aber erst zwei Monate später offiziell ermittelt. Grund soll nunmehr ein anonymer Brief gewesen sein, der präzise darüber Auskunft gab, dass Helmut B. im Keller eine Cannabisplantage betreibe, die über eine Tür in der Sauna zu erreichen sei.
Im Februar war es dann soweit: Die Polizei griff zu, und zwar genau in dem Moment, als Helmut B. mit einem Bekannten Pflanzenreste abtransportieren wollte. Zu allem Unglück gesellte sich dann noch der Fund einer Stahlrute dazu, die im Auto des Senior-Growers lag.
„Damit handelt es sich – jedenfalls nach Ansicht des Gerichts – um einen Fall des Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge mit Waffen“, erläutert Anwalt Rolf-Reiner Stanke die Schwere der Straftat seines Mandanten. „Für das griffbereite Mitsichführen von Waffen sieht § 30a BtmG drakonische Strafen vor. Die gesetzliche Mindeststrafe beträgt in solchen Fällen fünf Jahre. Nur durch Annahme eines minder schweren Falles, wie vorliegend geschehen, kann es zu einer niedrigeren Strafe kommen.“

Doch der Richter wollte keinen übermäßig minder schweren Fall erkennen und folgte dem Plädoyer des Verteidigers auf eine Bewährungsstrafe nicht. Das „milde“ Strafmaß von drei Jahren und zehn Monaten Knast war aus Sicht des Gerichts Gnade genug und wohl mehr dem hohen Alter als dem wenig glaubwürdigen Geständnis geschuldet. In der Urteilsbegründung ist dann auch von einer „ungewöhnlich professionell angelegten Cannabisplantage“ die Rede. Eine derart gründlich geführte Anlage käme der Kammer nur sehr selten unter: Geflieste Wände und eine in das Hauptkabel vor dem Stromzähler eingebaute Weiche sprächen für sich. Etwas mehr als seltsam hört sich jedoch das Lob des Richters über die fachmännisch installierte Abluftanlage an. Zur Erinnerung: Die Ermittlungsbehörden verbreiteten die Version einer monatelangen Geruchsbelästigung, die aus genervten Nachbarn anonyme Denunzianten machte.
Kommissar Zufall? Wer es glaubt, bitte sehr! Doch vor dem Hintergrund, dass weiter gegen den armen Teufel ermittelt wird, bleibt nur der Verdacht eines unentdeckten Spitzels, der nach wie vor im Bekannten- und Kollegenkreis von Helmut B. sein Unwesen treibt.

Anwalt Stanke hat gegen das Urteil Revision eingelegt, in der Hoffnung, dass sich bei der Neuauflage des Prozesses eine Jury findet, die spürbar Gnade vor Recht walten lässt und dem alten Mann die letzten Tage in Freiheit gönnt. Ob es dann noch zu einer weiteren Anklage kommen wird, hängt davon ab, inwieweit die Staatsanwaltschaft noch ein paar ausgesuchte Verräter aus dem Hut zaubert, die Helmut B. noch tiefer in die Scheiße hineinreiten. Er selbst hat vor Gericht keine Namen nennen können oder wollen, zum Ärger der Ermittler, deren doppeltes Spiel ohne Kronzeugen nun mal nicht aufgeht. Doch wie es auch kommt, Helmut B. brummt seit Februar ununterbrochen in Untersuchungshaft, und letztlich ist es egal, wo und wie sich für ihn die Zukunft gestaltet, denn der greise Bruder hat so oder so keine. So will es das Gesetz – ein Gesetz, das zu Recht den Besitz eines Totschlägers verbietet, aber in diesem tragischen Fall in Kombination mit dem BtmG erschreckend weit übers Ziel hinausschießt.

Beherzigen wir also Anwalt Stankes Rat: „Es zeigt sich, dass jemand, wenn er denn schon illegal Cannabis anbaut, nichts an Gegenständen, ob Waffe oder sonst ein gefährliches Werkzeug, das geeignet sein könnte, Menschen zu verletzen, in seiner Nähe haben sollte. Anderenfalls droht über die „Waffe“ immer eine drakonische Strafe. Das dürfte praktisch nicht einfach sein.“

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