Montag, 1. Juli 2013

Ausforschen statt forschen

Dogma BtmG

Who´s watching your back? Foto:CC Licence

Wir regen uns gerade über Internet-Überwachung der US- und der britischen Regierung auf, weil sie weltweit Nutzerdaten absaugen und auswerten- schlimme Sache, aber definitiv vorhersehbar. In Deutschland gibt es bislang noch keinen Pfeifen-Heini (Whistle-Blower), der den Mut gehabt hätte, mal aus dem Nähkästchen Deutscher Überwachungsstrategen zu plaudern. Was wir bis jetzt wissen, ist bereits alarmierend und schlimmer noch: Die Überwachung von Cannabis-Konsumierenden durch den Staatstrojaner im vergangenen Jahr hatte bis heute keinerlei Konsequenzen.

Über die Hälfte der Einsätze des „Bayerntrojaners“ wurde mit dem BtMG begründet, wobei es nicht immer um „große Fische“ ging, sondern mindestens in einem Fall auch um einen „Verstoß“ ohne Handel. Doch das war nur die Spitze des Eisbergs, längst treffen Gesetze, die ursprünglich zur Terrorismus-Abwehr eingeführt wurden, immer mehr Hanf-Konsumierende ohne kriminellen Hintergrund, also sprichwörtlich die kleinen Kiffer und Homegrower:
Ende Januar 2012 verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und FPD ein Gesetz, das den Einsatz von unbemannten Drohnen ermöglicht. Diese sollen nach Angaben der Linken auch zum Aufspüren von Cannabispflanzen eingesetzt werden.
Selbst ein vor über zehn Jahren eingestelltes BtMG-Verfahren reicht oft als Vorwand, nicht vorbestrafte Bürger bei verkehrs- oder grenznahen Kontrollen auszuziehen und ihnen in alle Körperöffnungen zu leuchten.
Allgemeine Personenkontrollen zur Gefahrenabwehr auf öffentlichen Plätzen werden immer häufiger zu reinen Drogenkontrollen, besonders in Süddeutschland ist die „Kifferjagd“ am Wochenende unter Drogenfahndern beliebt.
Die erkennungsdienstliche Behandlung kann in einigen Bundesländern bei mutmaßlichen Drogenvergehen sogar einen DNA-Test beinhalten.
Die Ermittlungsbehörden lesen mit. Unserer Redaktion ist mindestens ein Fall bekannt, in dem ein FB-Eintrag eine entscheidende Rolle in einem Prozess gegen einen kleinen Selbstversorger spielte.
All diese Maßnahmen dienen der Durchsetzung des Betäubungsmittelgesetzes. Selbst wegen Kleinstmengen oder Konsumdelikten werden haufenweise Daten gesammelt. Schaut man sich nun einmal die nackten Zahlen an, die der dogmatischen Haltung unserer Regierung zugrunde liegen, wird offensichtlich, dass es beim BtmG in seiner jetzigen Form lediglich darum geht, einen Dogma gleichen Status quo zu wahren, weil man sich ansonsten eine sehr lange, über 50 Jahre lange Fehlerkette in Sachen Hanf eingestehen müsste. Doch selbst wenn sich die digitale Überwachung nicht gegen Konsumenten, sondern gegen Verkäufer oder Transporteure richtete, drängt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit auf: 2012 gab es 944 Drogentote, dem standen 74.000 Alkoholtote gegenüber, der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen zufolge ist von jährlich zirka 110.000 bis 140.000 Tabak bedingten Todesfällen auszugehen, legaler Medikamentenmissbrauch bringt jährlich 20.000 Mitbürger/innen auf Kassenkosten um die Ecke.
Wir leisten uns also ein aus wissenschaftlicher Sicht überholtes Gesetz, das seit seinem Bestehen keinerlei Einfluss auf das Konsumverhalten der Bevölkerung gehabt hat. Es dient momentan primär dazu, immer mehr Bürger/innen zu überwachen, öffentlich zu filzen und zu stigmatisieren, weil knapp 1000 Menschen pro Jahr tödliche Probleme mit illegalisierten Substanzen haben.
Damit das auch bloß so bleibt, wird die Forschung in Sachen Cannabis weltweit massiv durch geltende Gesetze behindert: “Diese (Anti-Drogen) Gesetze wurden seit ihrer Einführung nie auf den neuesten Stand gebracht, obwohl es immer mehr Beweise gibt, dass viele dieser Drogen relativ sicher sind […]. Diese Behinderung von Forschung und Therapien ist politisch, nicht wissenschaftlich motiviert“, so David Nut, ehemaliger Drogenbeauftragter der britischen Regierung, gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters.

Man kann im Zeitalter weltweiter Vernetzung nicht davon ausgehen, dass Staaten zukünftig auf die digitale Überwachung verzichten werden. Deshalb werden Hanf Konsumierende so lange Kollateralschäden erdulden müssen, bis das BtmG durch ein Evidenz basiertes Regelwerk ersetzt wurde, das auch Hanf-Konsumierenden Rechte anstatt eine rechtlose, Geringe Menge einräumt.

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