Freitag, 7. Juni 2013

Bundesverwaltungsgericht hebt Urteil auf

Beantragter Eigenaubau muss neu verhandelt werden

Noch verboten: Selbst angebauter Medizinalhanf

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, das im Dezember 2012 den Antrag eines Mandanten auf Genehmigung des Eigenanbaus von Cannabis abgewiesen hatte, wurde vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben.

Dr. Oliver Tolmein Rechtsanwalt der Kanzlei Menschen und Rechte teilte gestern auf facebook mit:

“Freue mich über den 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts: er hat auf unseren Antrag hin ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts aufgehoben, das den Antrag unseres Mandanten auf Genehmigung des Eigenanbaus von Cannabis abgewiesen hat, weil es ein gleich wirksames Arzneimittel (Dronabinol) gäbe. Jetzt geht das Verfahren weiter […].”

 

Abonnieren
Benachrichtige mich bei

Schnelles Login:

0 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare zeigen