Mittwoch, 24. April 2013

Nürnberger Richter voreingenommen?

Gefährliche Vorurteile-ein Kommentar

Autor: Kimo

So passiert’s: Vom Kiffer zum Beschaffungs-Kriminellen

Bei Drogendelikten gilt der Vorsitzende Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth, Stephan Popp, als sehr streng, und auch die Staatsanwaltschaft in der Frankenmetropole stellt kaum ein Verfahren gegen Cannabis Konsumierende ein, sei die Menge auch noch so gering.

In einem Artikel der Nürnberger Zeitung konnte man im Januar lesen, aus welchem Grund auch in Zukunft abstrafen möchte: Zum einem sei die Entkriminalisierung von Konsumierenden “völlig indiskutabel”, zum anderen gerieten “(Junge Leute) in gewissen Kreisen und aufgrund von Gruppendynamiken am ehesten über Haschisch und Marihuana an härtere Drogen”, äußerte Popp gegenüber der Lokalzeitung.

Stünde ich als Hanfkonsument vor diesem Richter, so würde ich meinen Anwalt fragen, ob ein Antrag auf Befangenheit aufgrund der öffentlichen Äußerungen von Richter Popp Aussicht auf Erfolg habe, denn:
Der Konsum von Cannabis alleine stellt auch in Bayern keine Straftat dar und die so genannte Einstiegsdrogentheorie gilt seit Jahren als widerlegt, was sogar auf drugcom.de, also einer Seiten unserer Drogenbeauftragten, nachzulesen ist. Ich bin zwar kein Jurist, aber ein Richter, der öffentlich für die Kriminalisierung des nicht illegalen Konsums eintritt sowie die längst widerlegte “Gateway-Theorie” als Maßstab für Urteile heranzieht, ist definitiv voreingenommen.

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