Donnerstag, 11. April 2013

Rechtswidrige Strafverfolgung?

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Hamburger Generalstaatsanwalt

Entkriminaliserung: Nicht mit der Hamburger Justiz

Einer Meldung des Hamburger Abendblatts zufolge hat der Hamburger Rechtsanwalt Uwe Maeffert eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen “Rechtswidriger Strafverfolgung bei Bagatellbesitz illegaler Drogen zum Eigenkonsum” gegen den Hamburger Generalstaatsanwalt Lutz von Selle eingereicht. Der oberste Hamburger Strafverfolger war ob ungewöhnlicher Akribie in letzter Zeit immer wieder in die Schlagzeilen geraten. Hintergrund für die aktuelle Dienstaufsichtsbeschwerde seien zwei Bagatellfälle von Cannabisbesitz, bei denen von Selle sich trotz klarer Vorgaben geweigert habe, die Verfahren einzustellen.

Ein völlig anderes Klima hingegen herrscht derzeit im Staate Washington. Weil das staatlich kontrollierte Abgabesystem frühestens Ende des Jahres in Kraft tritt, bekommen die Straßendealer Seattles momentan ihr Weed zurück, sollte es die Polizei versehentlich mal einsacken.

 

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