Dienstag, 5. März 2013

Grünes Licht für Nutzhanf-Blütenprodukte

Ein Sieg für Lebensmittel aus Hanf

Lecker und legal: Produkte von Hanf-Zeit

Nachdem immer mal wieder Händler oder gar Endkunden aufgrund des Besitzes von Nutzhanfprodukten- oder -lebensmitteln, die aus THC-armen Blüten hergestellt wurden, Ärger mit dem Gesetz hatten, hat die Firma Hanf-Zeit jahrelang auf ein Gutachten des Landes NRW gewartet, das ihren garantiert rauschfreien Produkten absolute Unbedenklichkeit bescheinigt sowie Händlern und Endkunden Rechtssicherheit verschafft.

Nach sage und schreibe 14 Jahren kann das Unternehmen aus Steinheim gute Neuigkeiten vermelden. Sowohl der Kreis Höxter als auch die Verbraucherschutzministerien des Bundes und des Landes NRW haben keine Bedenken und bestätigen, dass auch Produkte aus Nutzhanfblüten ausschließlich nach lebensmittelrechtlichen Standpunkten zu bewerten seien. Aufgrund dieser neuen Einschätzung wurde dem Betreiber von Hanf-Zeit vor einer Woche eine Registrierung als Lebensmittelhersteller für Hanfprodukte erteilt.

“Der Ausnahmetatbestand der „gewerblichen Nutzung“ erstreckt sich lediglich auf die Pflanzen und Pflanzenteile des Nutzhanfs, die zur industriellen Verarbeitung abgegeben werden. Dementsprechend sind die Lebensmittel aus oder mit Blättern und Blüten von Nutzhanf aus der Geltung des BtMG ausgenommen und unterliegen den lebensmittelrechtlichen Vorschriften,” heisst es in einem Schreiben des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen an die Firma Hanf-Zeit.

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