Dienstag, 5. Februar 2013

Die Hanfberatung im Hanf Journal

Kascha ist ab sofort per e-Mail zu erreichen.
Also ran an die Tasten, dumme Fragen gibt es nicht…

Autor: Kascha

Grafik: Lukas

Anton (23) aus Berlin fragt:
„Hi Kascha,
ein Bekannter hat mir letztens erzählt, dass man seinen Führerschein loswerden kann, wenn man dabei erwischt wird, bekifft über eine rote Ampel zu gehen. Also nicht Fahrverbot, sondern Führerscheinentzug und MPU und all das Theater. Die Begründung ist wohl, dass man sich bekifft nicht anständig im Straßenverkehr verhalten hat. Ich kann mir das aber nicht vorstellen – wie soll denn etwas, das ich als Fußgänger tue damit zu tun haben, was ich als Autofahrer tun würde?“

Kascha antwortet
„Hi Anton,
tatsächlich ist die Rechtslage sogar noch etwas bekloppter, als man in einem Rechtsstaat annehmen würde. Doch mehr dazu später, erst einmal zu Deiner Frage: Da muss man erst mal unterscheiden, in was für einer Situation man über die rote Ampel gegangen ist. Bei einer leeren Straße und ohne Verkehrsbehinderung würde Dich wohl kaum ein Polizist belangen, zudem gibt es dafür nur ein Ordnungsgeld – wenn überhaupt.
Bei Verkehrsbehinderung sieht das schon etwas anders aus. Entsteht dabei der Eindruck, dass Du unter Drogeneinfluss stehst (so nennt die Polizei das, wenn man einen Joint geraucht hat), kann es möglicherweise zur Blutentnahme kommen. Und an diesem Punkt wird es für Cannabiskonsumenten in Deutschland gefährlich – denn bei einer Blutentnahme wird nicht nur gemessen, ob Du aktuell bekifft bist (bzw. aktives THC in Deinem Blut umherschwimmt, auch wenn es zu wenig ist, um wirklich bekifft zu sein), sondern auch der Wert der THC-Abbauprodukte. Daran lässt sich ungefähr erkennen, ob Du ein regelmäßiger oder ein gelegentlicher Hanfraucher bist. Und in letzterem Fall geht es Dir an den Lappen.
Eine Drogenkontrolle sollte man also, wenn man an seinem Führerschein hängt und dennoch regelmäßig konsumiert, unbedingt zu vermeiden versuchen. Auch dann, wenn man bekifft ohne Auto unterwegs ist oder nüchtern Auto fährt. Man sollte auch unbedingt sämtliche Angaben zum Konsumverhalten vermeiden: „Ich rauche ja nur am Wochenende“ mag vernünftig klingen, damit belastet man sich aber nur unnötig, da das als regelmäßiger Konsum interpretiert werden kann und zudem ein Schuldeingeständnis („ich rauche“) darstellt. Ohne Deine Angaben dazu müsste der Konsum erst einmal nachgewiesen werden, wofür ein hinreichender Anfangsverdacht bestehen muss. Deshalb sollte man auch Schnelltests ablehnen – sind sie positiv wird ohnehin eine Blutentnahme durchgeführt, sie sollen also nur den Anfangsverdacht erhärten. Im Endeffekt geht es immer um Deine Fahreignung und hier geht der Gesetzgeber, unbenommen der weiteren Umstände, davon aus, dass regelmäßige Kiffer (auch, wenn „regelmäßig“ nur am Wochenende bedeutet,) nicht in der Lage sind, ein Kraftfahrzeug zu führen. So sehr das heutzutage auch als Unfug erscheinen mag, hat man leider vor Gericht nicht viel Diskussionsspielraum – im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung zählen weniger tatsächliche Fakten oder die Verkehrssicherheit als vielmehr der politische Wille, Cannabiskonsumenten zu entmündigen und zu marginalisieren. Im Zweifel also lieber an der roten Ampel warten … es werden schon noch vernünftigere Zeiten anbrechen.“

Lilly (19) aus Rostock fragt:
„Hallo Kascha,
ich wollte mir dieses Jahr ein paar Pflänzchen selbst ziehen, da ich zur Zeit auf dem „Schwarzmarkt“ nur weniger tolle Qualität zu teuren Preisen bekomme, vor allem um für „Trockenzeiten“, in denen nichts gutes am Start ist, abgesichert zu sein. Das ganze mache ich Outdoor an einer einigermaßen versteckten Stelle, habe aber noch ein paar Fragen. Wie wichtig ist direktes Sonnenlicht, reicht es, wenn die Stelle hell ist? Würden die Pflanzen in der Sonne „verbrennen“? Und wie viele Pflanzen darf ich haben, bevor ich (wenn ich erwischt werde) als Dealer behandelt werde?“

Kascha antwortet
„Hi Lilly,
das kann ich alles gut nachvollziehen, muss Dich aber hier darauf hinweisen, dass der Anbau von Hanf in Deutschland abgesehen von einigen Sonderfällen illegal ist, und Du zum Teil empfindliche Strafen bis hin zu Haftstrafen riskierst. In Anbetracht der mittlerweile weit verbreiteten Streckmittel im Gras erscheint das mittlerweile allerdings immer mehr als das geringere Übel.
Direktes Sonnenlicht ist schon sinnvoll. An einer zu schattigen Position würden die Pflanzen weniger THC herstellen und auch wenn man ansonsten ideal gedüngt und gegossen hat, ist das Ergebnis dann nicht optimal. Grower, die stärker „in der Sonne“ anbauen, müssen aber auch in der Regel mehr gießen.
Ab wann Du als „Dealer“ behandelt und entsprechend härter bestraft wirst, hängt sehr stark von den Umständen ab: Findet man bei Dir eine Feinwaage, Verpackungsmaterial, verkaufsfertig portionierte Verkaufseinheiten und größere Mengen Bargeld, wirst Du wohl als Dealerin verurteilt werden. Zumindest müsstest Du dann erst einmal das Gegenteil beweisen. Wird aus den Umständen ersichtlich, dass nichts weitergegeben wurde und keine Profitabsicht hinter dem Unterfangen steckt, dann kann entsprechend milder geurteilt werden. Zum Beispiel kann die Strafe dann auf Bewährung ausgesprochen werden, du würdest also von der Strafe verschont bleiben, wenn Du Dir im Bewährungszeitraum nichts weiter zuschulden kommen lässt. Bis zu 10 Pflanzen kann man so, denke ich, sicher noch rechtfertigen. Darüber wird es sehr schwierig. Außerdem geht es um die gefundene Gesamtmenge THC. Dazu werden deine Pflanzen analysiert. Enthalten sie insgesamt mehr als 7,5 Gramm reines THC, wird es auf keinen Fall mehr als Eigenbedarf oder Geringe Menge betrachtet. Leider ist dieser Wert meist schon bei einer Pflanze überschritten. “

Jens (22) aus Cuxhafen möchte wissen:
„High Kascha,
seit einiger Zeit bekomme ich, wenn ich gekifft habe, schneller rote, gereizte Augen. Ich rauche so etwa seit einem Jahr, kann es daran liegen? Und was kann ich dagegen tun? Ehrlich gesagt fühlen sich die Augen oft aber auch röter und kleiner an, als sie dann im Spiegel aussehen.“

Kascha antwortet
„Hi Jens,
die Neigung zu „roten Augen“ verändert sich eher durch die Dosis und durch individuelle Eigenschaften des Konsumenten als durch die Dauer des Konsums. Vielleicht liegt es bei Dir auch einfach daran, dass Winter ist: Kalte, trockene Luft draußen, staubige Heizungsluft drinnen und eisiger Wind reizen nicht nur bei Kiffern die Schleimhäute. Mögliche Hausstauballergien usw. kommen hinzu. Warte also ruhig erst einmal ab, ob es bei milden Temperaturen im Frühling nicht vielleicht schon besser wird. Manchmal bedingen das aber auch schon kleine Sachen: trinkst Du zum Beispiel ein kohlensäurehaltiges Getränk dazu, reagieren Deine Schleimhäute eventuell schon anders als bei einem stillen Wasser. Auch was Du rauchst, spielt eine Rolle: Viele Konsumenten bekommen von Haschisch schneller rote Augen als von Gras. Was du konkret dagegen tun kannst: Versuche, Deine Augen zu entspannen. Reibe nicht daran herum. Manchmal fühlen sie sich gereizt an, sehen aber erst gereizt aus, wenn man ausgiebig darin herumgerieben hat. Wenn es nicht anders geht nehmen einige Konsumenten Augentropfen die Norephedrin enthalten, zum Beispiel Proculin. Solche Tropfen sind aber nicht zur Daueranwendung gedacht – jeden Tag über einen längeren Zeitraum hinweg sollte man sie nicht benutzen.“

Steve (20) aus Hamburg fragt:
„Hi Kascha,
ich rauche gerne Eisbong, habe aber ein Problem. Ich würde mir gerne eine Glas-Eisbong kaufen, habe mir aber schon drei davon kaputt gemacht, wenn ich das Eis oben reingeworfen habe. Aus Frust habe ich jetzt eine Acrylbong, aber ich kann mich an den Geschmack einfach nicht gewöhnen. Kennst du Tricks, wie man das Eis ohne viel Umstände da rein bekommt, ohne dass die Bong zerbricht?“

Kascha antwortet
„Hi Steve,
das ist wohl fast jedem schon mal passiert: Man wirft einen Eiswürfel in die Eisbong, es knackt und man hat ein Loch in der Bong. Nun gibt es verschiedene Tricks, die mehr oder weniger Geschicklichkeit erfordern. Einige verwenden zum Beispiel statt Eiswürfeln lieber Crushed Ice – die kleineren Eistückchen beschädigen in der Regel das Glas nicht. Dafür schmelzen sie schneller.
Zu große Würfel sollte man auf jeden Fall nicht reinwerfen, sondern langsam rein gleiten lassen. Das geht indem man die Bong schief hält, fast waagerecht, und das Eis langsam hineinrutschen lässt. Aber Achtung: Es sollte noch kein Wasser in der Bong sein. Das kann man nachher noch ganz entspannt mit einem Trichter durchs Kickloch einfüllen.
Diese Variante ist sicherlich die einfachste und ungefährlichste. Aber auch mit einem langen Löffel, wie er zum Beispiel für Kaffee manchmal verwendet wird, kann man das Eis schonend in die Bong manövrieren. Das erfordert allerdings ein wenig Fingerspitzengefühl.
Je nachdem, wie groß die Bong ist, können unterschiedliche Techniken hilfreich sein – probier es einfach aus.“

Alex (19) aus Stuttgart möchte wissen:
„Hallo Kascha,
ich habe mal eine Frage zur Nachweisbarkeit von THC. Ich habe zwar schon ein bisschen was darüber gelesen, aber ich verstehe es noch nicht ganz. Mal heißt es, das sei vier Wochen lang nachweisbar.
Dann höre ich wieder, dass Leute ihren Führerschein verloren haben, weil sie am Abend zuvor geraucht hatten. Aber nie, weil jemand zum Beispiel vor einer Woche geraucht hat? Wann kann ich nun wieder Auto fahren, nachdem ich einen Joint geraucht habe?“

Kascha antwortet
„Hi Alex,
das ist tatsächlich etwas schwierig zu verstehen. Es werden nämlich bei einem Drogentest im Blut zwei Werte gemessen: Das „aktive“ THC, das auch die Rauschwirkung verursacht, und ein Abbauprodukt, das keine Rauschwirkung verursacht. Diese beiden Stoffe sind unterschiedlich lange nachweisbar. Das „aktive“ THC ist nur bis zu etwa 24 Stunden nachweisbar. Da es sich allerdings langsam abbaut, kann man bei regelmäßigem Konsum auch noch 72 Stunden bis zu fünf Tagen nach dem letzten Konsum aktives THC finden, der Joint von Samstagabend ist also unter Umständen auch am Dienstagmorgen noch nachweisbar. Üblicherweise wird ab einem Wert von 1,0 ng/ml von einer „Rauschfahrt“ ausgegangen, was die entsprechenden Konsequenzen hat: Fahrverbot, Geldstrafe usw…
Dann gibt es noch die Abbauprodukte (THC-COOH). Die sind unter Umständen noch nach drei Monaten nachweisbar – auch wenn man dann schon längst nicht mehr berauscht ist. Das Problem: Bei regelmäßigem Konsum reichert sich das THC-COOH im Körper an und erreicht unter Umständen eine recht hohe Blutkonzentration. So lässt sich regelmäßiger Konsum auch in einem Drogentest nachweisen, wenn man völlig nüchtern ist. Ab einem bestimmten Wert wird also von regelmäßigem Konsum ausgegangen und somit die Fahreignung angezweifelt. Damit würde der Führerschein entzogen und man müsste seine Fahreignung mittels einer MPU und negativer Drogentests nachweisen – selbst wenn man nicht nur nicht bekifft gefahren ist, sondern selbst dann, wenn man gar nicht gefahren ist.
Denn selbst in diesen Fällen wird, da man ja regelmäßiger Drogenkonsument ist, davon ausgegangen, dass man nicht in der Lage sei, Drogenkonsum und Straßenverkehr zu trennen. Klingt seltsam, ist aber so. Für eine Blutuntersuchung bei einer Polizeikontrolle müssen allerdings Anzeichen für Drogenkonsum vorliegen.
Vernünftige Grenzwerte wie die 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol gibt es leider in Deutschland bisher nicht. Bei weniger als 1,0 ng/ml wird in der Regel von einem nicht mehr beeinträchtigenden Restwert ausgegangen.
Verschiedene Studien legen allerdings Grenzwerte zwischen 5,0 und 10,0 ng/ml nahe.“

Luise (20) aus Chemnitz möchte wissen:
„Hi Kascha,
ich rauche seit drei Jahren immer mit Drehtabak. Da habe ich auch schon verschiedene Sachen durchprobiert, früher den besonders leichten Tabak und jetzt den Tabak ohne Beimischungen, den es jetzt überall gibt. Allerdings sehe ich schon immer viele Leute mit Zigaretten ihren Joint bauen. Ich kann das gar nicht und die sagen, sie können nicht mit Tabak bauen. Kannst du mir sagen, was besser ist? Es gibt ja jetzt auch viele „Bio“-Zigaretten neuerdings.“

Kascha antwortet
„Hi Luise,
zuallererst möchte ich natürlich vorweg stellen, dass ich hier keine Werbung für Tabakkonsum machen möchte. Die sicherste Konsumform ist wohl immer noch die ohne Beimischungen, wenn man rauchen möchte. Ansonsten hat wohl beides Vor- und Nachteile, das muss jeder für sich selbst herausfinden. Drehtabak lässt sich, vor allem wenn man Zigaretten auch selbst dreht, sicherlich leichter drehen. Er ist auch oft etwas feuchter als Filterzigarettentabak und brennt etwas langsamer, dadurch wird er als weniger kratzig empfunden. Filterzigarettentabak ist dafür krümeliger und lässt sich leichter mischen – es ist leichter, damit einen Joint zu bauen, der gut durchmischt ist und regelmäßig abbrennt.
Da man ihn nicht erst zerkleinern muss, geht das Bauen oft auch etwas schneller und einfacher. Ein weiterer Punkt ist das Stopfen: Joints mit Zigarettentabak muss man nur etwas nachklopfen und sie sind bis zum Filter gleichmäßig gefüllt.
Bei einem Joint mit Tabak entsteht manchmal eine Lücke zwischen Filtertip und Tabakansatz, wobei das mit etwas Übung auch kein Problem ist. Bei einem Joint mit Drehtabak besteht zudem das Risiko, dass er zu dicht gestopft wird und sich kaum rauchen lässt, während ein Kippenjoint wiederum wenn er locker gestopft ist so schnell brennt, dass er z.B. für Haschisch eher ungünstig ist. Sehr feuchtes Gras lässt sich allerdings mit trockenem Tabak wiederum besser rauchen.“

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