Dienstag, 8. Januar 2013

Verwirrung allenthalben

Ein Gerichtsurteil mit Folgen

Dogma 2.0: Die Selbstversorgung mit Hanfblüten

Die Verwirrung könnte größer nicht sein. Viele Medien, darunter auch das Hanf Journal, berichteten im Dezember über den Prozess von Michael F. gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die Klage wurde abgewiesen und der langjährige Cannabispatient darf immer noch kein Gras anbauen. Das Dronabinol, das die Krankenkasse ab sofort bezahlt, verträgt er nicht und das Import-Gras aus niederländischen Apotheken ist nicht bezahlbar und zudem oft nicht lieferbar.
“Fehlt aber eine erschwingliche Behandlungsalternative, kommt die – im Ermessen des BfArM stehende – Erteilung einer Erlaubnis für den Eigenanbau von Cannabis in Betracht.” heißt es in der Urteilsbegründung. Da die Krankenkasse aber urplötzlich der Kostenübernahme für Dronabinol zugestimmt hatte, wurde das Ersuchen des Klägers abgelehnt- denn nach Auffassung des Gerichts steht ja jetzt eine erschwingliche Behandlungsalternative zur Verfügung.

Die erste Reaktion der Lebensgefährtin von Herrn F. gegenüber dem Hanf Journal schien zu bestätigen, dass das Urteil einem Desaster für die bisherigen Erlaubnisinhaber darstellt: „Es (Dronabinol) ist zu schwach und Michael kann es aber auch nicht weiter steigern, da es ihn völlig unruhig und hektisch macht und nur als Ergänzung zu Cannabis ok ist.“ Denn alle Inhaber einer Ausnahmegenehmigung haben ja bereits einen medizinischen Grund, weshalb sie echte Blüten und keine “Alternativen” erhalten. Jetzt bleibt ihnen doch so die einzige Möglichkeit, ihre Medizin in naher Zukunft ob fehlender Alternativen selbst anbauen zu dürfen, sofern die betäubungsmittelrechtlichen Bestimmungen einhalten, erst einmal verwehrt.

Doch kurz nach der schriftlichen Begründung des Urteils, genau eine Stunde nach Redaktionsschluss unserer Januar-Ausgabe, veröffentlichte die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin einePressemitteilung, die das Urteil begrüsst und erklärt “Patienten dürfen Cannabis zur Selbsttherapie anbauen “ Ein paar Tage darauf meldet sogar die Bild-Zeitung „Schwerkranke dürfen Cannabis anbauen”.

Haben wir da etwas falsch verstanden? Nein, aber zur Zeit kursieren mehrere Interpretationen des VWG-Urteils im Internet sowie in einigen Print-Medien. Die Pressemitteilung des ACM klingt, als ob der Eigenanbau für Patienten so gut wie durch sei. Und das, obwohl die Klage von Michael F., die vor dem Verwaltungsgericht verhandelt wurde, nicht von Erfolg gekrönt war. Das Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil lediglich festgestellt, dass die grundsätzliche Ablehnung, für die es vor zwei Jahren eine interne Anweisung „von oben“ gab, rechtswidrig sei. Das ist eine Ohrfeige für das Bundesgesundheitsministerium, keine Frage.

Gleichzeitig hat das Gericht jedoch festgestellt, dass Patienten, die andere Cannabis-haltige Medizin erhalten, eben keinen Anspruch auf den Eigenanbau haben. So wie in dem aktuellen Fall, in dem sich die Krankenkasse nach Jahren der Verweigerung auf einmal auf eine Kostenübernahme für Dronabinol eingelassen hat. Den Haken, dass Dronabinol dem Patienten gar nicht hilft, das hat das Gericht allerdings nicht als Kriterium für einen Notstand anerkannt. Michael F. bekommt jetzt ein Medikament, das nach Aussage seiner Lebensgefährtin höchstens begleitend zur Therapie mit pflanzlichem Cannabis den erwünschten Effekt hat, darf allerdings immer noch kein Cannabis anbauen und steht im Prinzip genauso da wie vor dem Prozess.

Also hat sich wenig geändert: Patienten dürfen nach wie vor Anträge stellen, die mit dem Verweis auf andere Alternativen weiterhin abgelehnt werden können, das Münsteraner Urteil hat also keinen Präzedenzfall geschaffen. Bislang wurde noch kein Antrag auf Eigenanbau genehmigt, obwohl Herr F. nicht der einzige Antragsteller ist. Die theoretische Möglichkeit, dass ein bereits anerkannter Cannabispatient eine Anbau-Lizenz erhält, besteht weiterhin, aber eben nur auf dem Papier. Die Bundesopiumstelle hatte auch die Anträge bis dato offiziell nie gänzlich ohne Begründung abgelehnt, sondern, gab es keine medizinischen Gründe zur Ablehnung des Antrags, meist mangelnde bauliche und somit sicherheitsrelevante Voraussetzungen angeführt.

Viele haben mittlerweile vergessen, dass die Behörde bereits 2006 eine Genehmigung erteilt hatte, die jedoch solch unerfüllbare Auflagen beinhaltete und deshalb vom betroffenen Patienten nie umgesetzt werden konnte. Zu den absurden Auflagen und baulichen Umbau-Maßnahmen hat sich das Gericht ebenso wenig geäußert, also kann die Behörde weiterhin so argumentieren. Auch der zweite strittige Punkt ist nach wie vor ungeklärt: Dem Patienten hilft das Medikament, das er jetzt bezahlt bekommt, einfach nicht annähernd so gut, wie er es von echtem Gras kennt.

So wird der Fall Michael F. nicht der letzte sein, der versuchen wird, sich das Recht auf seine Medizin einzuklagen. Auch wenn es theoretisch möglich mal sein könnte, zur Zeit dürfen Cannabis-Patienten in Deutschland definitiv kein Gras anbauen, auch wenn es noch so schön klingt und auch wir uns keinen besseren Start ins Neue Jahre hätten wünschen können. Schade.

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