Dienstag, 6. November 2012

Die Hanfberatung im Hanf Journal

Kascha ist ab sofort per e-Mail zu erreichen.
Also ran an die Tasten, dumme Fragen gibt es nicht…

L. (ohne Alter, aus München) fragt:
„Hallo Kascha,
Ich lebe in München. Habe schon 2 Btm-Einträge, jeweils unter 1g (nur zum Eigenkonsum/beide vor meinem 18. Geburtstag). Ich wurde im Februar diesen Jahres mit 0,6 g Haschisch von der Polizei kontrolliert. Habe leider ein paar Stunden davor mit Freunden gekifft und war dann mit dem Rad unterwegs. Aufgefallen bin ich wegen eines defekten Rücklichts. Nach dem sie die Drogen sichergestellt hatten folgten Urin und Bluttest, außerdem eine Hausdurchsuchung mit Spürhund. Daheim hatte ich nichts und so verließen sie die Wohnung ziemlich schnell wieder. Ein paar Monate später bekam ich dann einen Brief von der Staatsanwaltschaft, in dem die Resultate der Probe sowie die Menge der beschlagnahmten Drogen aufgelistet waren.Zusätzlich zu den vorhin genannten THC-Rückständen befanden sich jedoch auch Abbaustoffe von Amphetamin darin – obwohl ich niemals synthetische/andere Drogen konsumiert habe. In der Gerichtsverhandlung wurde mir unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr vorgeworfen. Ich bekam 50 Sozialstunden, 6 Monate selbst zu bezahlende Screenings (THC und eine Zufallsdroge) und 2 Tage Jugendarrest. Die Amphetaminrückstände wurden nicht einmal angesprochen. Habe jetzt den Arrest,die Sozialstunden und die Hälfte des Screenings hinter mir. Wollte mich allerdings nur mal erkundigen, ob dieses Urteil normal ist, was eine plausible Erklärung für die Amphetamin Rückstände wäre und was mich in Zukunft bei einem Verstoß gegen das BtmG in Sachen Cannabis/geringe Menge erwarten würde.“

Kascha antwortet:
„Hi L.,
da ich weder in Bayern wohne noch in den letzten Jahren dort gewesen bin, finde ich deine Geschichte unfassbar. Das scheint aber wohl ernsthaft so abzulaufen: Einmal las ich in den Nachrichten von einem Mädchen, das auf einem Bootssteg einen Joint geraucht und ihn, als die Polizei kam, ins Wasser geworfen hatte. Infolgedessen sprang einer der Beamten mutig zur Beweissicherung hinterher und es folgte eine Hausdurchsuchung. Verhältnismäßigkeit scheint im Kampf gegen das „Teufelskraut“ keine Rolle zu spielen. In der Tat wird allerdings bei zunehmender Auffälligkeit (also wenn man mehrmals erwischt wurde) das „öffentliche Interesse“ an einer Strafverfolgung größer, so kann es dann auch bei „geringen Mengen“ zu Verurteilungen kommen. Das mit den Amphetaminrückständen ist seltsam, aber auch das habe ich von Schnelltests bereits einige Male gehört. In den Fällen, in denen tatsächlich kein Amphetaminkonsum vorlag, ist dies allerdings dann auch immer bei der Anklage unter den Tisch gefallen. Dein Fall sollte auf jeden Fall ein Zeichen für all jene sein, die sich mit der Prohibition eingerichtet haben: So etwas darf eigentlich nicht passieren und ist so skurril wie unnötig und teuer und belastend für Justizopfer wie dich. Und so etwas passiert jeden Tag. Darum sollte jeder, der nicht einsieht, dass man nur fürs Bekifftsein eine Hausdurchsuchung erdulden muss und dann noch eingesperrt wird, sich für die Legalisierung einsetzen.“

Tobias (25, ohne Wohnort) möchte wissen:
„Hi Kascha,
muss übermorgen um 10 bei der Polizei vorsprechen. Es geht um den Besitz von ca. 3g Weed.
Weiß nicht genau, was sie noch erfahren wollen, hatte schon zugegeben, dass es Gras ist und dass sie es „vernichten“ können. Eigentlich muss ich ja keine weiteren Angaben machen, woher es ist und so?! Oder soll ich sagen, ich hätte es auf der Straße gefunden?“

Kascha rät:
„Hallo Tobias,
leider kann ich in so dringenden Fällen manchmal nicht rechtzeitig antworten. Deshalb kann ich jedem nur raten, in solchen Fällen im Hanfjournal-Archiv nachzusehen oder im Internet selbst zu suchen – die Antwort ist nämlich simpel.
Wenn du erwischt wirst, machst du keine Angaben zur Sache. Das musst du nämlich nicht. Du zeigst deinen Ausweis und nennst deinen Namen und deine Anschrift und das war es auch.
Zu solchen Vernehmungen musst du auch nicht erscheinen, sie dienen in der Regel dazu, dass du dich weiter selbst belastest. 3 Gramm sind eine geringe Menge, bei der das Verfahren in den meisten Bundesländern üblicherweise automatisch eingestellt wird, wenn du vorher nicht schon aufgefallen bist.
Du musst übrigens nicht einmal einer Beschlagnahmung zustimmen (beschlagnahmt wird es trotzdem) oder Angaben dazu machen, um was es sich bei der beschlagnahmten Substanz handelt.
Sollte es allerdings zu einer Verhandlung kommen brauchst du ohnehin einen Anwalt, der dir dann idealerweise auch alle weiteren Fragen kompetent beantworten kann.“

Jolene (28, aus Berlin) hat euch etwas zu sagen:
„Hi Kascha, Hi Hanfjournal-Team und ein Hi an alle die, mit dem Nikotinrauchen aufhören wollen!
Ich lese immer sehr gerne das Hanf Journal, doch bei der Ausgabe im Oktober war ich doch etwas erschrocken, wie wenig Tipps ihr für Melanie aus Dresden hattet. Melanie hat mit dem Nikotinrauchen aufgehört und fragte, ob es etwas anderes als Tabak gibt, was man mit zumischen kann.
Ganz ehrlich, es gibt so viele tolle Möglichkeiten. Gerade einen Joint zu rauchen sollte Genuss sein und der Ratschlag, als Purjoint (auch dünner gedreht), ist, wie Melanie schon sagte, kratzig und ein geschmacklicher Genuss ist es nicht für jeden. Zumal man bedenken muss, wie viel Gras man für eine Tüte vergeudet. Die Pflanzen, die ihr nanntet, sind okay, es geht aber geschmacklich noch viel besser. Es gibt übers Internet und in Headshops Kräutermischungen in unzähligen Variationen. Kräutermischungen sind OHNE Nikotin, OHNE Tabak, bestehen nur aus reinen Pflanzen und Kräutern. Habe vieles ausprobiert und viele auf das Kräutermischungrauchen gebracht und die meisten sagen, dass der Kräutertabak Mellow Yellow am besten geschmacklich ist. Gemischt mit dem Kräutertabak Greengo kann ich das als absolut perfekten Kräutermischungs-Tipp weitergeben. Es gibt Kräutertabak Knaster, der hat den Vorteil, dass es unzählige Variationen gibt, in verschiedenen Geschmacksrichtungen, bis hin zu verschiedenen Aromen. Da hat man viel Spaß beim Ausprobieren und das Tolle: Man ist weg von der Nikotinsucht. Der Körper dankt es einen schnell. Ich habe es durch Kräutertabak geschafft, seit 4 Jahren keine Zigaretten/Nikotin zu rauchen. Es fühlt sich so toll an, im Kopf und Körper wieder frei zu sein. Darum kann ich das jedem Raucher nur empfehlen aufzuhören, es geht auch anders und ihr werdet erfahren, dass euch nichts fehlen wird. Dann gibt es noch die Möglichkeit, das Gras pur zu vaporisieren. Wobei das Kratzen im Hals dort auch ab und an vorkommt.
Ich finde das Thema Kräutertabak verdient einen Beitrag. Da es doch viel schöner wäre, mehr Menschen aufzuklären, anscheinend wissen immer noch viel zu wenige davon.“

Kascha antwortet:
„High Jolene,
vielen Dank für deine ausführliche Mail. Da ich persönlich nicht so ein großer Fan von Kräutermischungen bin, kenne ich mich da auch nicht so besonders aus (abseits von Knaster) – umso mehr schätze ich, wenn Leser hier meinen Horizont erweitern.
Ich denke, dass du damit einigen Leserinnen und Lesern weitergeholfen hast. Und ich gratuliere dir natürlich zu vier Jahren ohne Tabak.“

kascha@hanfjournal.de

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