Freitag, 21. September 2012

Gefährliche Mischung

Designer-Hasch fällt nicht unter das BtmG

Die Redaktion des Hanf Journals hat seit dem Auftauchen so genannter Legal Highs vor einer rigiden Verbotspolitik gewarnt, weil eine solche Herangehensweise das Phänomen nie lösen kann. Wie nicht anders zu erwarten, haben die Pulver-Panscher die nächste Dimension beim Kopieren von Cannabisprodukten erreicht:
Auf einer Webseite, die wir nicht nennen oder gar verlinken wollen, gibt es THC-freies, gepresstes Pflanzenharz zu kaufen, das optional mit THC-freiem Hascharoma versetzt werden kann und zudem aussieht wie echtes Hanf-Harz. Dazu gibt es eine Anleitung, wie man eines der immer noch zahlreich angebotenen, nicht dem BtmG unterstellten Cannabinoide, mit dem Harz vermischt und sich in der heimischen Mikrowelle eine Platte schustert.
Völlig THC-frei, aber trotzdem mit kaum einzuschätzenden Knalleffekt.

Nur einer kontrollierter Cannabismarkt mit strengsten Jugendschutzrichtlinien wäre in der Lage, die unkontrollierte Verbreitung solcher Substanzen einzudämmen.
Wir haben mal einen Foren-Thread für unsere Lesenden herausgesucht, der sich mit den möglichen Langzeitfolgen eines AM-2201 Konsums beschäftigt, dem Cannabinoid, das seitens des Pseudo-Haschisch Onlineshops zur Produktion des falschen Haschischs vorgeschlagen wird.

Unser Tipp: Finger weg, keiner kennt die Langzeitfolgen der so genannten Legal Highs. So lange diese nicht ähnlich intensiv wie Cannabis erforscht sind, kann es keinen Safer-Use geben.

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