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Straffrei in Salzburg – Hanfjournal
Verfahren wegen zwei Kilogramm Cannabis zum Eigenbedarf eingestellt In Österreich ist die Geringe Menge nicht über eine Grammzahl definiert, sondern hängt von den so genannten Auffindeumständen ab. Die Staatsanwaltschaft muss dem Gericht nicht nur den Besitz, sondern auch den konkreten Verkauf nachweisen. Kann sie das nicht, ist die Größe der Geringen Menge irrelevant. Diese Tatsache…Weiterlesen →
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