Freitag, 27. Juli 2012

Fernab der Realität

Legal Highs forever: Das Betäubungsmittelgesetz und seine Grenzen – ein Kommentar

Das von der tagesschau vermeldete Verbot von Designerdrogen wird wohl noch lange auf sich warten lassen, egal wie oft das Betäubungsmittelgesetz auch geändert werden mag.
Angesichts der gestrigen Selbstbeweihräucherung der Bundesdrogenbeauftragten und des Bundesgesundheitsministeriums im Zuge der 26. Änderung des BtmG hat sich die Redaktion zu einem Schritt entschlossen, den wir bis dato vermieden haben. Wir veröffentlichen eine kleine Auswahl der zur Zeit auf dem internationalen Markt erhältlichen “Legal Highs”, die bis dato nicht erfasst wurden, samt deren Bestellmöglichkeit für Großhändler (siehe unten).

Wir als Hanf Journal stehen dem Konsum solcher Substanzen seit ihrem Auftauchen sehr kritisch gegenüber und wollen mit dieser Veröffentlichung niemanden dazu animieren, solche nicht ausreichend kontrolliert hergestellten Chemikalien mit zum Teil unbekannten Langzeit- oder Nebenwirkungen, von denen es zudem keine langjährigen User-Erfahrungen gibt, zu konsumieren.
Ganz im Gegenteil, wir warnen seit Jahren explizit davor. Allerdings nicht durch Panikmache oder eine Verbotsforderung, sondern durch sachliche, fundierte und evidenzbasiernde Informationen. Wir maßen uns aufgrund des riesengroßen Feedbacks zu dem Thema sogar an zu glauben, so mehr Menschen auf die konkreten Gefahren der neuen Designerdrogen aufmerksam gemacht zu haben, als alle Kampagnen und Politiker zusammen.
Trotz der Tatsache, dass wir den Konsum von Legal Highs für gefährlich halten, haben wir uns aus zwei Gründen nie für ein Verbot stark gemacht. Ersten sind wir der Meinung, dass das Verbot einer Substanz wenig Einfluss auf den Konsum dieser hat, zweitens warten insbesondere bei den Legal Highs gleich fünf neue, wenn eine Substanz verboten wird.
Weshalb sich das Bundesgesundheitsministerium und die Drogenbeauftragte weigern, das zur Kenntnis zu nehmen, wird immer schleierhafter, schließlich wiegt sich die/der schlecht informierte Bürger/in nach der dritten BtmG-Änderung der Legislaturperiode in Sachen Designerdrogen in Sicherheit vor den “bösen, neuen Drogen”, obwohl das eine glatte Lüge ist.

Genau deshalb haben wir uns heute entschlossen, einmal zu zeigen, wie einfach und schnell es geht, das BtmG zu umgehen und das gefährliche Pulver gleich kiloweise zu importieren und im großen Stil zu verkaufen.

Ein paar Stöffchen, die nicht unter das BtmG fallen, sind:

Cannabinoide:

AKB-48, 5FUR-144, UR-144

Research Chemicals:

A-PVP , Pentedron, Pentylon, Methoxetamine, 5-meo-mipt, 3,4-dmmc, 2-fma, 2-dpmp, 6-apb, Ethylphenidat und Methiopropamin.

Und hier kann man sie gleich im Kilo bestellen.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei

Schnelles Login:

0 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare zeigen