Montag, 30. April 2012

Neulich im Postfach

Gerfahrenabwehr auf Bayrisch

„Hallo Hanf Journal Team,
Eine echt Klasse Zeitung macht ihr da. Ich habe gestern Abend die Prohibition zum ersten Mal zu spüren bekommen. Ich wurde beobachtet, wie ich aus einem Growshop einen Sack Erde und drei Blumentöpfe in mein Auto gebracht habe. 400 Meter später wurde ich dann von Fahndern in Zivil angehalten.

Die haben mich und meinen Bruder dann durchsucht und die Sachen in meinem Auto ohne meine Einwilligung fotografiert, was meines Wissens ziemlich illegal von denen war. Sie haben uns natürlich gründlich durchsucht und einen seltsamen Code in das Handy von meinem Bruder eingegeben. Als ich dann fünf Stunden später nach Hause kam, stand ein Auto auf dem Feldweg über meinem Haus. Da stand in den 18 Jahren, die ich da wohne, noch nie ein Auto, da das ein ziemlich schlecht ausgebauter Feldweg ist. Als ich dann dort vorbei fuhr, duckten sich zwei Männer. Die standen dann dort weitere fünf Stunden, woraufhin mein Vater zu ihnen gehen und sie zur Rede stellen wollte. Daraufhin flüchteten die besagten Personen. Ich fühle mich mittlerweile wie ein ziemlicher Schwerverbrecher und das nur wegen einem Sack Blumenerde und drei Blumentöpfen. Das alles ist natürlich in Bayern passiert. Wie soll es auch anders sein? Das hört sich alles zwar total bescheuert und paranoid an, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass die das waren. Habt ihr irgendwelche Tipps, was man in so einer Situation am besten macht. Euer XXXXX“

Die Redaktion meint dazu:
Wir raten, entweder zum Anwalt oder auch, so wie unser Leser in diesem Falle, an die Öffentlichkeit zu gehen. Nach der Schilderung haben wir beim zuständigen Polizeipräsidium eine Presseanfrage auf Grundlage der Schilderung in der Lesermail gestellt. Antwort auf die Presseanfrage vom 02.03.2012:

„Sehr geehrter Herr Knodt,
Ihre Presseanfrage vom 02.03.2012 beantwortet das Polizeipräsidium XXXXXXX wie folgt:
Unsere Recherchen ergaben, dass in den Abendstunden des 01.03.2012 in XXXXXXX tatsächlich eine Kontrolle durch Zivilkräfte der Polizei stattgefunden hat.
Die Beamten beobachteten im Rahmen der Streife (aus dem fließenden Verkehr heraus), wie sich zwei männliche Personen an einem in der Hauptstraße geparkten Pkw aufhielten. Die Männer führten bei geöffneter Heckklappe eine Ladetätigkeit aus. Nachdem das Fahrzeug kurze Zeit später losfuhr, entschlossen sich die Beamten zu einer Verkehrskontrolle.
Die Anhaltung erfolgte im Bereich der XXXXXXX-Straße.
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrskontrolle stellten die Beamten im Kofferraum einen Sack Erde fest. Die Fahrzeuginsassen gaben an, dass es sich dabei um normale Blumenerde handeln würde, welche sie zuvor im „XXXXXXX“ gekauft hätten. Erst bei dieser Polizeikontrolle, die auf gesetzlicher Grundlage basiert und sich an objektiven Kriterien orientiert, stellte sich heraus, dass sich die Männer zuvor in dem Laden aufgehalten hatten.
Weitere Recherchen ergaben, dass es sich bei der Erde im Kofferraum um eine spezielle Mischung für die Aufzucht von Marihuanapflanzen handelte. Fotos von den mitgeführten Gegenständen wurden entgegen Ihrer Annahme nicht gefertigt. Das Mobiltelefon des Beifahrers wurde fahndungsmäßig überprüft. Da die Seriennummer im polizeilichen Fahndungsbestand nicht ausgeschrieben war, wurde das Handy dem Beifahrer wieder ausgehändigt.
Nach Beendigung der Kontrolle konnten die Männer ihren Weg fortsetzen. Es wurden im Zusammenhang mit der Kontrolle keine polizeilichen Ermittlungen eingeleitet. Auch eine Observation des Wohnanwesens der Fahrzeuginsassen wurde nicht veranlasst. Mit freundlichen Grüßen,
XXXXX, Polizeihauptmeister”

Kimo meint hierzu:
„Eine Ladetätigkeit als Anlass? Spezielle Erdmischung zur Aufzucht von Marihuanapflanzen? Hier bleibt mehr als nur eine Frage offen, und auch wenn die Sache juristisch wasserdicht ist, beweist es wieder einmal, wie das BtmG derzeit zur Überwachung der eigenen Bürger missbraucht wird.
Stünde ein Auto mit zwei Unbekannten vor meiner Haustür, würde ich die Polizei anrufen und behaupten, dort stünden zwei Typen mit einer Karre, die aussehen, als hätten sie Drogen genommen. Die werden dann ganz schnell vom nächsten Streifenwagen überprüft.“

Um unseren Leser vor weiteren Unannehmlichkeiten aufgrund von Blumenerde zu bewahren, haben wir alle Namen unkenntlich gemacht, die Originale liegen der Redaktion vor.

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