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Bewährung für 40 Kilo – Hanfjournal
Kein Knast dank Räuchermischungen In München wurde ein Geschäftsmann zu einem Jahr und elf Monaten auf Bewährung sowie die Rückzahlung seiner Einnahmen verurteilt, weil er “Räuchermischungen” im großen Stil verkauft hatte. Geht man bei einem Tütchenpreis von circa 30 Euro für drei Gramm aus, so hat der Mann bei Einnahmen von 429.000 Euro gute 40…Weiterlesen →
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