Dienstag, 24. April 2012

Bewährung für 40 Kilo

Kein Knast dank Räuchermischungen

In München wurde ein Geschäftsmann zu einem Jahr und elf Monaten auf Bewährung sowie die Rückzahlung seiner Einnahmen verurteilt, weil er “Räuchermischungen” im großen Stil verkauft hatte.
Geht man bei einem Tütchenpreis von circa 30 Euro für drei Gramm aus, so hat der Mann bei Einnahmen von 429.000 Euro gute 40 Kilogramm “Spice”& Co vertickt.

Wäre er beim Cannabishandel in gleichem Umfang in Bayern ertappt worden, so hätte er den Gerichtssaal nicht als freier Mann verlassen, sondern wäre wahrscheinlich für mehrere Jahre in den Bau gewandert. Zudem hätte ihn das Gericht, genau wie beim “Spice”-Handel, wohl zur Rückzahlung der Einnahmen aus den illegalen Geschäften verurteilt.

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