Freitag, 2. März 2012

Sicherheitslücke BtMG

Über die Zweckentfremdung eines Gesetzes

Weshalb das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) nicht viel mehr als eine stumpfe Waffe in Bezug auf problematischen Drogenkonsum ist, wurde an dieser Stelle bereits häufig erläutert. Aber im digitalen Zeitalter erfüllt das Bürger-feindliche Gesetz seit einiger Zeit einen zweiten, viel perfideren Zweck, für den sich selbst dessen einstigen Initiatoren heute schämen würden: Das BtMG dient immer öfter dazu, Daten über Bürger zu sammeln und auszuwerten, die, mit Ausnahme ihrer Vorliebe für Hanfblüten, keinerlei Gefährdungspotential für unsere Gesellschaft darstellen. Nicht nur Großdealer, sondern auch Konsumenten und Kleindealer illegalisierter Drogen werden ermittlungstechnisch behandelt wie solche, die mit Kapitalverbrechen oder anderen Gewalttaten nicht nur sich selbst, sondern ihre Mitmenschen umbringen, gefährden und/oder bedrohen.

BtMG Missbrauch

Selbst ein vor über 10 Jahren eingestelltes BtMG-Verfahren dient als Vorwand, unbescholtene Bürger bei Verkehrs- oder „grenznahen“ Kontrollen auszuziehen und ihnen in alle Körperöffnungen zu leuchten.
Wird, weshalb auch immer, bekannt, dass man im Laufe seines Lebens irgendwann einmal gekifft hat, geht der Kampf um den nicht selten existentiellen Führerschein los, ohne dass es Anhaltspunkte für mangelndes Trennungsvermögen zwischen Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr gäbe. Einmal im Raster wird jede Verkehrskontrolle zur Drogenkontrolle.
Im Rahmen der „Aktion Sativa“ wurden 2007 auch Haushalte durchsucht, deren Inhaber acht Jahre zuvor lediglich ein paar Blumentöpfe oder einen Ventilator im Online-Growshop bestellt hatten.
Über die Hälfte der Einsätze des „Bayerntrojaners“ wurde mit dem BtMG begründet, wobei es nicht immer um „große Fische“ ging, sondern mindestens in einem Fall auch um einen „Verstoß“ ohne Handel.
Ende Januar verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und FPD ein Gesetz, das den Einsatz von unbemannten Drohnen ermöglicht. Diese sollen nach Angaben der Linken auch zum Aufspüren von Cannabispflanzen eingesetzt werden.

Gesetze frei interpretiert

Selbst wenn der Gesetzgeber gar nicht vorhatte, dass die seit dem 11. September 2001 beschlossenen Maßnahmen auch gegen Konsumenten von Cannabis eingesetzt werden, ist es längst so weit gekommen, wobei die gegenwärtigen Maßnahmen nur der Anfang sind. Gesichtserkennung, Satellitensuche und künstliche DNA Kennzeichnung sind die nächsten Hommagen an George Orwells 1984, die für Mörder, Terroristen und Menschenhändler entwickelt wurden, durchaus aber auch Hanfkonsument/inn/en treffen. Denn den Ermittlungsbehörden ist es schlichtweg egal, gegen wen sie ermitteln, solange es die gesetzliche Grundlage BtMG in seiner jetzigen Form gibt. Da viele Hanfliebhaber/innen aufgrund der Streckmittelproblematik ihr Gras jedoch selber anbauen und die Staatsanwälte und Polizisten selbst bei einer Pflanze juristisch mit einer „nicht geringen Menge“ konfrontiert sind, werden die oben erwähnten, drakonischen Maßnahmen selbst bei Kleinstbauern angewendet.
In einigen Bundesländern, in denen die Geringe Menge nicht oder schwammig definiert ist, reicht sogar eine Party-Ration Gras, um des Handels verdächtigt und so erkennungsdienstlich behandelt zu werden, immer häufiger sogar inklusive DNA-Test, wie zahlreiche, von unserer Redaktion dokumentierte Einzelfälle beweisen.
Selbst wenn sich die digitale Überwachung nicht gegen Konsumenten, sondern gegen Verkäufer oder Transporteure richtet, drängt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit auf: 2010 gab es 1.237 Drogentote, dem standen 74.000 Alkoholtote gegenüber, der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen zufolge ist von jährlich zirka 110.000 bis 140.000 Tabak bedingten Todesfällen auszugehen, legaler Medikamentenmissbrauch bringt jährlich 20.000 Mitbürger/innen auf Kassenkosten um die Ecke. Jede/r Drogentote ist einer zuviel, aber rechtfertigen diese Zahlen wirklich die Stigmatisierung und Kriminalisierung von Millionen Konsumenten und ihren Versorgern?
Verglichen mit den Opfern legaler Drogen erscheint die Zahl der Opfer illegalisierter Drogen geradezu lächerlich, bedenkt man, dass der Staat zudem noch eine Gewinnbeteiligung am Verkauf der staatlich lizenzierten Gifte erhält.
Langsam stellt sich die Frage, ob CDU, SPD und FDP die öffentliche, rationale Diskussion über eine grundlegende Änderung der Drogenpolitik scheuen wie der Teufel das Weihwasser, weil sich der historische Irrtum BtMG im Zeitalter des www. plötzlich als nützliches Überwachungsinstrument eignet.
Denn ein Krümelchen des Anstoßes findet sich in nahezu allen Lebensläufen, wenn man lange genug suchen darf.

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