Mittwoch, 4. Januar 2012

Wie Schwerstkriminelle

Verwaltungsgericht Neustadt: Vom Verlust der Unschuld

2011 wurde ein Verfahren wegen Besitzes gegen einen Mann aus Baden-Württemberg eingestellt, in dem die Anklage dem Mann aufgrund seiner positiven Blutprobe im Rahmen einer Verkehrskontrolle nicht nur Konsum, sondern Erwerb und Besitz illegaler Drogen vorgeworfen hatte. Diese Verfahren wurde mit der Begründung “Eine auf Drogenkonsum positiv getestete Blutprobe ließe nicht mit letzter Sicherheit darauf schließen, dass der Beschuldigte die Drogen auch erworben und besessen habe. Vielmehr müsse auch mit einem straffreien Konsum gerechnet werden” eingestellt.

Trotz der Einstellung des Strafverfahrens darf die Polizei einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt zufolge eine Akte anlegen, wie sie sonst nur bei verurteilten Straftätern rechtens ist.

“Die Polizei habe daher annehmen können, dass trotz Einstellung des Ermittlungsverfahrens der Kläger ausreichend verdächtig sei, Drogen in strafbarer Weise erworben oder besessen zu haben”, so das Gericht in seiner Begründung.[….]Dass er aufgrund eines positiven Gutachtens inzwischen wieder eine Fahrerlaubnis bekommen habe, stehe der Prognose, es bestehe Wiederholungsgefahr in Bezug auf Drogendelikte, nicht entgegen.

Der Mann hat also die Auflagen des Gerichts erfüllt, alle erforderlichen Abstinenznachweise erbracht wurde nie wegen einer Straftat verurteilt. Trotzdem wird er zukünftig bei jeder Verkehrs- oder sonstigen Kontrolle eine Sonderbehandlung erfahren.

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