Mittwoch, 14. Dezember 2011

Zinker von Heidenheim verurteilt

Landgericht verurteilt Polizeihauptmeister zu zweieinhalb Jahren

Das Hanf Journal berichtete im April über einen Heidenheimer Drogenfahnder, der Gutachten manipuliert hatte. Der 38-jährige Polizeihauptmeister wurde gestern Nachmittag vom Landgericht Ellwangen zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Der 38-Jährige, hatte Richter Gerhard Ilg in seiner Urteilsbegründung deutlich gemacht, habe die Rechtspflege beschädigt, über den Rechtsstaat einen „schwarzen Schatten“ gelegt und die Betroffenen „aufs Schwerste geschädigt.“
Kollegen des Polizisten sowie der Leiter der Drogeneinsatzgruppe sprachen vom Angeklagten als “ehrgeizig” und bezeichneten ihn als „Vorzeigepolizisten“. „Zielgerichtet und bewusst“, so der Staatsanwalt, hatte der Experte in Sachen Drogenfahrten die Negativ-Gutachten so manipuliert, dass für die Betroffenen führerscheinrechtliche Konsequenzen, meist bin hin zum Entzug der Fahrerlaubnis, folgten. Basiernd auf untergeschobenen Verdächtigungen beim Drogen-Vortest, Manipulation der Gutachten mit Tipp-Ex, das Unterdrücken von Akten und Falschaussagen “hat sich der Angeklagte sein eigenes System geschaffen” sagte Staatsanwalt Humburger. Selbst nach Aufdeckung der Tat sei bei dem Angeklagten Einsicht „nicht so richtig angekommen“.
Sein Mandant, versuchte einer der beiden Verteidiger des Polizisten zu erklären, wisse selbst nicht, „was ihn da geritten hat.“ Eventuell spiele die übliche Rotation in der Ermittlungsgruppe eine Rolle, „er wollte sich unersetzlich machen.“ Die beruflichen und persönlichen Folgen seien für seinen Mandanten jedenfalls jetzt schon katastrophal, sein zweiter Anwalt meinte „er ist bereits so bestraft – der braucht nichts mehr.“ Immer wieder hatte Richter Ilg die Motive erfahren wollen. Doch selbst zu einem echten Geständnis der Taten hätte er „geschoben werden müssen“. Vielleicht, vermutete der Vorsitzende, wollte der Angeklagte seinen Ruf als „Supercop“ mit dem „besten Näschen für Drogenkonsumenten“ weiter ausbauen.
Humburger forderte drei Jahre Haft wegen Urkundenunterdrückung, falscher Verdächtigung und falscher uneidlicher Aussage. Der Richter blieb in seinem Urteil knapp unter der Forderung des Staatsanwaltes und verurteilte den Angeklagten zu zweieinhalb Jahren Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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