Dienstag, 1. November 2011

Gras als Sondermüll

LKA findet Blei, Haarspray und Glas
Dyckmans schweigt weiter

Seit das Hanf Journal im Oktober 2005 als erstes Medium überhaupt über die Streckmittelproblematik berichtet hatte, ist viel Zeit vergangen. Das Thema ist einmal kreuz und quer durch die Medien gewandert, den Höhepunkt stellten die Bleivergiftungen im Raum Leipzig im Jahr 2007 dar.
Wir haben jahrelang vergeblich versucht, Möglichkeiten für Cannabiskonsumenten und Patienten zu finden, sich vor den gesundheitsgefährdenden Beimischungen zu schützen. Obwohl über das Problem informiert, weigert sich die Bundesregierung in Person der Drogenbeauftragten Mechthild Dyckmans bis zum heutigen Tage, geeignete Maßnahmen wie Drug-Checking für Hanfblüten zuzulassen oder auch nur Warnhinweise an Konsumenten auszusprechen. Das wird auch damit begründet, dass den Strafverfolgungsbehörden keinerlei Hinweise zu Verunreinigungen vorliegen. So antwortete die schwarz/rote Bundesregierung noch 2007:
„Der Bundesregierung ist bekannt, dass Konsumenten in verschiedenen Internetforen Informationen zu verunreinigtem Marihuana bzw. zu Beimischungen austauschen. Im Rahmen des Rauschgift-Meldedienstes wurden dem Bundeskriminalamt (BKA) jedoch keine entsprechenden Sachverhalte bekannt. Belastbare Erkenntnisse und Nachweise im Sinne von Strafanzeigen und Sicherstellungen liegen dem BKA nicht vor….]. Besondere Hinweise auf gesundheitliche Gefahren, die speziell durch Beimengungen zu Cannabis entstehen, sind nicht Bestandteil präventiver Maßnahmen. Ein gesonderter Hinweis auf die zusätzliche Gefährlichkeit von verunreinigtem Cannabis könnte aus Sicht der Bundesregierung als Verharmlosung des Konsums von Cannabis an sich missverstanden werden.“
An dieser Haltung hat sich auch unter schwarz/gelb nichts geändert. Unseren Recherchen zu Folge liegen dem LKA in Nordrhein-Westfalen jedoch wenigstens seit 2009 Hinweise über solche Verunreinigungen vor (Hanf Journal 02 & 10/2010). Selbst nachdem Rita Salgmann, zuständig für Kriminalprävention und Opferschutz beim Landeskriminalamt Niedersachsen, auf einer Anhörung im Bundestag am 28. September den Fund von Blei, Haarspray und Glas, in von ihrer Behörde getesteten Proben bestätigt hat, wird weiter geschwiegen. Die Bundesdrogenbeauftragte gefährdet so weiterhin Leben und Gesundheit von mindesten vier Millionen Cannabiskonsumenten.
Auch die Strafverfolgungsbehörden, die das Gift gefunden haben, sehen sich nicht veranlasst, Konsumenten, zum Beispiel im Zuge einer Pressemitteilung, zu warnen, sondern behaupten indirekt sogar, dass diese Art der Verunreinigungen zur Prävention beitrügen: „Wir nehmen dieser Generation das Hilfsargument ‚Nein‘ zu sagen“, so Salgmann zu der Idee, das Untersuchen von verbleiten oder verglasten Cannabisproben, die entsprechend ausgerüstete Labore von Konsumenten erhielten, nicht mehr unter Strafe zu stellen.
Heißt das anders herum, dass die, die nicht ‚Nein‘ sagen, eine Bleivergiftung verdient haben, obwohl es zu verhindern war? Vielleicht sollten sich die so genannten Experten einmal Gedanken über die Herkunft des Wortes „Prä-vention“ machen. Die Silbe „Prä“ bedeutet „vor“, „Vention“ kommt von „venire“, also kommen. Ergo heißt Prävention, dass gehandelt wird, bevor es zum Schaden kommt.
Doch selbst nach über 200 Bleivergiftungen von 2007 und dem Bekanntwerden massiver gesundheitlicher Beschwerden aufgrund anderer Beimengungen gibt es weiterhin offiziell kein Problem mit gestrecktem Cannabis. Wer da noch von Prä-vention redet, kann die Bedeutung des Wortes im Ansatz nicht verstanden haben.
Die Vertreter der Bundesärztekammer haben sich auf der Anhörung ähnlich negativ geäußert. Denen stellt Georg Wurth vom DHV im Hanfverband-Blog die Frage, warum nicht die Lebensmittelüberwachung für Alkohol eingestellt wird, wenn der Stoff schon nicht verboten werden soll.
Dann gäbe es zumindest ab und an gepanschten Alkohol, hin und wieder würde jemand daran erblinden – eine effektive Abschreckung für die Konsumenten.

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