Dienstag, 27. September 2011

Sativex nur mit Spezialkühlung

Rigorose BtmG-Bestimmungen gefährden Versorgung mit neu zugelassenem Medikament

Nur kurz nach der Zulassung von Sativex meldete die “apotheke ad-hoc”, dass das neue Medikament nur gekühlt lagerfähig ist. Zwei kleine Meldungen mit nicht absehbaren Konsequenzen für Händler und Patienten, denn zur Kühlung reicht nicht etwa ein einfacher Kühlschrank oder eine abschließbare Kassette in selbigem. Von Apothekern und Großhändlern wird verlangt, nur für die Aufbewahrung von Sativex einen so genannten abschließbaren Arzneimittelkühlschrank bereit zu stellen.
Sativex ist ein Betäubungsmittel und muss deshalb unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen gelagert werden. Eine Lagerung mit anderen Medikamenten, die ebenfalls dem BtmG unterliegen, ist nicht möglich, da es sich bei Sativex um das einzige verschreibungsfähige Betäubungsmittel handelt, das einer Kühlung bedarf.
Viele Großhändler haben bereits signalisiert, dass sie unter solchen Voraussetzungen kein großes Interesse am Vertrieb hegen. Für Patienten hieße das, dass die Versorgung mit Sativex gefährdet ist, bevor sie richtig angefangen hat.
Patienten kommen wohl um die Anschaffung des teures Eisfachs herum: Einmal angebrochen darf das Präparat bei 15-25 Grad Celsius gelagert werden und sollte innerhalb von 28 Tagen aufgebraucht sein.

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