hanfjournal.de
Das BtMG und die Menschenrechte – Hanfjournal
Der Genuss psychotroper Substanzen beeinträchtigt die Rechtsgüter anderer Menschen nicht und kann aus ethischer Sicht somit auch nicht strafbewehrt sein, denn jeder muss in seiner Art genießen können und niemand darf, solange der Genuss nicht auf Kosten oder zu Lasten anderer erfolgt, ihn in seinem eigentümlichen Genuss stören. Dies ist ein Grundprinzip der Menschen- und…Weiterlesen →
Die Redaktion