Mittwoch, 15. Juni 2011

Harte Geschütze

BaWü: Durchsuchungsbeschluss aufgrund positver Blutprobe

Eine fast alltägliche Meldung im Südkurier hat unserer Redaktion erst stutzig gemacht, nachdem uns ein aufmerksamer Leser auf deren genauen Inhalt aufmerksam gemacht hatte:

Zwei Männer, die beim Anbau von Gras@home erwischt werden, sind eigentlich im Jahr 2011 nichts Besonderes. Allerdings führten nicht die Ermittlungen der Polizei zu dem Fund, sondern ein positver THC-Befund einer zu dem Zeitpunkt der Durchsuchung sechs Wochen zurück liegenden Blutuntersuchung im Rahmen einer Verkehrskontrolle.
Bei einem der beiden Männer wurde im Rahmen der Kontrolle eine hohe Blutkonzentration von THC-Abbauprodukten festgestellt. Daraufhin ordnete der zuständige Richter eine Durchsuchung der gemeinsamen Wohnräume an, bei der eine kleine Growanlage mit 100 Pflanzen gefunden wurde. Das sind 50 Pflanzen pro Person, gilt voraussichtlich also vor Gericht als “nicht professionell”. Dennoch wurde für beide Verdächtigen Untersuchungshaft angeordnet.

Der Konsum von Cannabis ist in Deutschland nicht strafbar, Hausdurchsuchungen aufgrund eines problematischen Konsummusters sind selbst in Baden-Württemberg mehr als ungewöhnlich.

“Ihren pauschalen Eindruck, dass Personen, die Cannabis illegal anbauen, härter bestraft werden als solche, die Cannabis illegal erwerben, teile ich nicht. Zunächst einmal haben die Staatsanwaltschaften in beiden Fällen die Möglichkeit, das Verfahren nach §31a BtMG einzustellen, und machen (…) auch Gebrauch davon…”
antwortete die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, auf eine Anfrage der LINKEN.

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