Mittwoch, 1. Juni 2011

Austherapiert

Ein Schmerzpatient auf Ärzteodyssee

Mein Name ist Uwe Ciecior, ich bin Ende 40, Vater, Großvater und seit 1997 schwerbehindert sowie chronischer Schmerzpatient.

Bei einem schweren Motorradunfall erlitt ich unter anderem einen Plexus-Nervenwurzel-Ausriss C5-C8. Mit anderen Worten eine komplette schlaffe Lähmung des Armes inklusive der Hand. Hinzu kamen Folgeerkrankungen durch den Verlauf der Krankheit und der eingesetzten Medikamente.
Seit meinem Unfall habe ich alle mir zur Verfügung stehenden schulmedizinischen Heilmethoden, Physio- und Gesprächstherapien genutzt, habe mich einer umfangreichen Nerventransplatation unterzogen, hatte eine SCS Operation (spinale cord stimulation) sowie deren partielle Entfernung, dann eine DREZ-Läsion (dorsale Root Entry Zone), mehrere Aufenthalte in Schmerzzentren, private Vorstellungen und Untersuchungen bei Spezialisten im nahen und fernen Ausland, sowie selbst gezahlte alternative Therapien. Mittlerweile gelte ich als austherapiert.

Nach einem weiteren Arztgespräch und Hinweisen von Freunden und Bekannten, die mir natürliches Cannabis als Alternative empfahlen, begann ich mich, so gut wie möglich, ausführlicher mit dem Thema zu beschäftigen. Kurz darauf hörte ich von der Möglichkeit des Einsatzes von Dronabinol. Da meine Ärzte und Therapeuten von Beginn an eingeweiht waren, dass ich gegen die Schmerzen und als Einschlafhilfe natürliches Cannabis mit großem Erfolg nutzte, erkundigte ich mich zu legalem, auf Betäubungsmittelrezept verschreibungsfähigem Dronabinol. Was darauf folgte, ließ mein ohnehin schon lebhaftes Interesse am Thema enorm wachsen. Nur wenige sachkundige Ärzte wussten damals von der Möglichkeit des Einsatzes von Dronabinol, bei ihren Recherchen gelangten sie doch schnell zu der ernüchternden Kenntnis, dass Dronabinol nur in seltenen Fällen von Krankenkassen bezahlt wurde. Patienten und Ärzte, die gute Erfahrungen mit Dronabinol-Therapien gemacht hatten, standen deshalb teilweise vor enormen Rückforderungen durch die Kassen (wie im Fall von Ute Köhler, Thüringen). In der Folge wurde Dronabinol als Therapiemöglichkeit gegenüber Kassenpatienten, die nicht explizit nach dem Mittel fragten, nicht erwähnt. Privatpatienten und Patienten anderer Leistungsträger hatten und haben es in dieser Hinsicht wesentlich leichter. Nachdem ich auf meinen zuvor abgelehnten Antrag auf legale Nutzung von Cannabisprodukten eine Dronabinol-Therapie beginnen durfte,, stellte sich, nach Ermittlung der geeigneten Dosis, eine spürbare Besserung meines Zustandes ein. Gegen meinen Grundschmerz benutze ich öliges Dronabinol. Mit dem mir anfangs verschriebenen ethanolhaltigen Dronabinol konnte ich nicht auf meine ständig wiederkehrenden Schmerzspitzen einwirken, da ich generell keinen Alkohol trinke und der bloße Geruch Übelkeit bereitet, kam diese Einnahmeform für mich also nicht in Betracht. Als Voraussetzung musste ich meinem behandelndem Arzt erst eine schriftliche Zusage der Kostenübernahme durch meinen Zahlungsträger vorweisen. Andernfalls hätte ich den Therapieversuch mit Dronabinol gar nicht erst beginnen können.
Zusätzlich nutze ich natürliches Cannabis gegen die immer wiederkehrenden, unerträglichen und ausdauernden Schmerzen und deren Folgesymptomen. Außer Cannabis hatte ich über viele Jahre hinweg kein vergleichbar schnell und zuverlässig wirkendes Schmerzmittel zur Verfügung.

Durch zunehmende Beschäftigung mit der Medizin Cannabis kam ich schließlich zum ACM und somit zu neuen Informationen und zu einem besseren Erkenntnisstand. Meine vielen Fragen wurden beantwortet und ich fand psychologische Unterstützung durch den Kontakt zu anderen Patienten.
2006 entstand dann durch den mutigen Zusammenschluss einer Gruppe frustrierter aber dennoch kampfbereiter Patienten das SCM, das Selbsthilfenetzwerk-Cannabis-Medizin, als politisch aktivere Unter-Organisation der ACM.

Von Anfang an wurde mir von behandelnden und begutachtenden Ärzten wegen meiner ständigen Nachfragen zum Thema Cannabis ein so genannter „Cannabis-Abusus“ – also der Missbrauch der Substanz – unterstellt. Diese Schnellschuss-Diagnose war vermutlich ziemlich einfach und erklärte scheinbar auch mein Verhalten. Dachte man zumindest…
Der Versuch seitens der Ärzte, mich zum „Cannabis-Abhängigen“ abzustempeln, schlug aber komplett fehl. Statt zum „Kriminellen“ degradiert zu werden, bin ich nach wie vor Patient. Ein Patient, der lediglich Cannabis mit großem Erfolg nutzt. Die Ablehnung der Ärzte und ihr Misstrauen, sowie das Missverständnis meiner Situation haben, wenn auch unbeabsichtigt, einen Befürworter und Aktivisten für die medizinische Verwendung von Cannabis aus mir gemacht. Mein erneuter Antrag auf legale Nutzung von natürlichem Cannabis wurde im Januar 2009 endlich genehmigt. Dronabinol und legal angewendetes Cannabis bescherten mir eine derart effektive Schmerzlinderung, wie ich sie viele lange Jahre zuvor nicht gespürt hatte.
Getrübt wurden diese Erfolge durch das Voranschreiten meiner Erkrankungen und durch ein Gerichtsverfahren wegen Besitzes von Cannabispflanzen. Nach zwei Instanzen wurde ich zwar wegen gerechtfertigtem Notstand freigesprochen, allerdings ist das Urteil bis heute noch nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft –wie so häufig in ähnlichen Vergleichsfällen- glaubte, in Revision gehen zu müssen. Dass dabei mehr als neun Monate nach Urteilsverkündung noch immer keine Revisionsbegründung vorliegt, zeugt nicht gerade von juristischem Interesse an einer beschleunigten Verfahrensweise.

Nach insgesamt 13 Jahren der Nutzung einer Vielzahl verschiedenster verordneter Medikamenten, konsumiere ich inzwischen seit Februar 2010 nur noch natürliches Cannabis und öliges Dronabinol. Ich hoffe die Einnahme anderer Medikamente mit ihren bekannten, verheerenden Nebenwirkungen (bei Fehlanwendung teils sogar tödlich) so lange wie möglich vermeiden zu können. Bisher ist mir das auch gelungen. Die von mir selbst aufgewendete Summe von bisher fast 20.000 Euro (seit Erlaubnis-Erteilung im Januar 2009) zur Versorgung mit natürlichem Cannabis ist schreiende Ungerechtigkeit auf Kosten eines wehrlosen, notleidenden Schwerkranken, die schon an Menschenrechtsverletzung grenzt. Zuvor habe ich zum Preis von lediglich zwei bis drei Euro pro Gramm erfolgreich Cannabis selbst angebaut und mir damit weder meiner eigenen Gesundheit geschadet noch andere Personen dadurch gefährdet.

Die Bundesregierung schützt meine Gesundheit nicht. Jedenfalls nicht mit der aktuellen Rechtslage. Mir sei die Frage gestattet, ob ich, da ich ja nun als austherapiert gelte, meinen gesellschaftlichen Wert, meinen ‚‘Lebensberechtigungsschein‘‘ bereits verloren habe oder ob auf mich nicht auch die allgemeinen Grundrechte zutreffen? Hieß es nicht einst noch: Vor dem Gesetz seien alle Menschen gleich? Anscheinend irre ich mich da. Mein als „Einzelfall“ geprüfter Antrag auf Kostenübernahme für Medizinal-Cannabis durch meinen Zahlungsträger wurde klagefähig abgelehnt. Das heißt, nach 13jähriger Schmerz-Odyssee, einem unvollständigen Strafprozess und einer fortschreitenden Annäherung an meine absolute Zahlungsunfähigkeit, darf/soll/muss ich nun noch die Sozialgesetzgebungs-Gerichte bemühen, um mich am Ende des Instanzenweges mit dem rechtsgültigen Bescheid abzufinden, infolgedessen nur bei regelmäßig tödlich verlaufenden Krankheiten die Kasse auf Erstattung der Kosten verpflichtet sei.
Woher soll ich noch die Kraft nehmen, mich darüber noch aufzuregen?
An diesem Punkt ist nun die Gesetzgebung an der Reihe, Antrag stellenden Patienten oder einem von ihm genannten Bevollmächtigten ist die Erlaubnis zum Eigenanbau zu gewähren. Ein Haupthinderungsgrund gegen den Eigenanbau in geschützten, gesicherten privaten Räumen beinhaltet die Möglichkeit des Entwendens oder die Weitergabe von Pflanzenteilen durch/an dritte Personen. Im Rahmen der Apothekenvergabe von Cannabis wird dieses Argument außer Acht gelassen. Auch nicht bei stark wirkenden, abhängig machenden Medikamenten.

Im Übrigen empfinde ich es als äußerst erniedrigend und ehrverletzend, Patienten im Voraus mögliche folgende Straftaten zu unterstellen. Der Generalverdacht gegen Nutzer von medizinischem Cannabis ist in jedem Fall unangebracht. Der juristischen Abklärung bedürfte vielmehr, ob eine Straftat vorliegt, wenn einem unversorgten und in Notlage befindlichen Patienten Pflanzenteile überlassen werden, die ihm helfen sein Leiden zu lindern. Wenn also von aktiver Lebenshilfe die Rede ist, anstelle justizpolitischer passiver Sterbehilfe. Strafwürdig ist eher die wissentliche Hinzufügung vermeidbarer Schmerzen. Mein erneuter Antrag auf Selbstversorgung durch Eigenanbau von natürlichem Cannabis stieß auch jüngst, nach über einem halben Jahr Bearbeitungszeit, bei der Bundesopiumstelle des BfArM auf taube Ohren und wurde mit gleichlautenden Ablehnungsgründen wie im Präzedenzfall Michael F. negativ beschieden. Die Bundesbehörde beruft sich u.a. auf eine „hohe Verantwortung“. Diese Verantwortung soll mich und andere (ungenannte) Personen vor dem von mir selbst angebauten Cannabis schützen. Schützen vor etwaigen „Verunreinigungen“, vor „Belastungen durch angeblich unbekannte Wirkstoffgehalte“, vor „epileptischen Anfällen“, „Psychosen“, etc. Mein Ablehnungswiderspruch wird nicht bearbeitet. Zu Anfragen nach dem Bearbeitungssachstand gibt es keinerlei Informationen. Nichts. Null. Meine Bemühungen via Abgeordnetenwatch/Dyckmanns Antworten zum Thema zu bekommen untermauerten die absolute Überforderung der Drogenbeauftragten und bewiesen zugleich eine Arroganz in höchstem Maße. Es wird überall auf Zeit gespielt. Zeit, die Patienten wie ich nicht haben. Verständlich, dass manche Menschen sich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen wollen oder können. Es bestehen viele Gründe, sich nicht näher mit dem Thema Cannabis als Medizin zu beschäftigen.

Diejenigen aber, die es können und mit ihrer derzeitigen Situation (auch) nicht zufrieden sind, sollten von ihren demokratischen Grundrechten Gebrauch machen und versuchen die missliche Lage zu ändern. Vielleicht auch nur, indem sie den Protest-Mailer auf der Webseite des SCM zeichnen. Ein großer Dank geht an meine Lebensgefährtin, meine Familie, Freunde, alle mich unterstützenden Ärzte, Apotheker, Therapeuten und Sachbearbeiter.

Umfangreichere Informationen zu meinem Hürdenlauf durch den Irrsinn der Schmerzbekämpfung findet sich unter:
www.selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de

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