Dienstag, 10. Mai 2011

Rezeptfreie Betäubungsmittel aus der Apotheke?

Legal erworben- trotzdem bestraft

Man könnte fast glauben, in deutschen Apotheken gäbe es legal Gras zu erwerben, wenn man sich ein Urteil des Amtsgerichts in Warstein/NRW ansieht.
Ein Mann hatte ein legales “Anti-Stress Duftkissen” in einer Apotheke erworben. Diese Kissen enthalten nicht berauschenden Faserhanf. Bei einer Hausdurchsuchung fanden Beamte das aufgerissene Kissen, aus dem ein paar Faserhanfblüten sowie einige Samen fehlten. Weil der Verdächtige zugegeben hatte, die fehlenden Blüten konsumiert zu haben und die Samen herausgesammelt zu haben, wurde er wegen des Besitzes 3,64 Gramm Hanfsamen per Strafbefehl zu einer Strafe von zehn Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt. Er legte Widerspruch ein, woraufhin ihm die Richterin am Amtsgericht bei der folgenden Verhandlung dringend riet, den Strafbefehl zu akzeptieren, was er dann auch tat.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei

Schnelles Login:

0 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare zeigen