Donnerstag, 28. April 2011

Die Hanfberatung im Hanf Journal: Erste Hilfe für Kiffer

Kascha ist per e-Mail über kascha@hanfjournal.de zu erreichen. Also ran an die Tasten, dumme Fragen gibt es nicht, nur blöde Antworten.

Anonym (ohne Alter und Wohnort) hat eine Frage:
„Hallo Kascha,
mal eine Frage zum Thema Kiffen in Amsterdam:
Wie sieht es gesetzlich aus, wenn man als Tourist in Amsterdam zum Beispiel auf der Straße oder im Park beim Kiffen erwischt wird? Mein Hintergrund ist, ob man unbedingt in einem Coffeeshop bleiben muss oder auch im Freien sein gekauftes Gras rauchen kann?“

Kascha antwortet:
„Hi,
vielen Dank für deine Frage. Die Situation in den Niederlanden wird leider immer skurriler: Zunächst war es so, dass das Rauchen nur in den Coffeeshops erlaubt war, in der Öffentlichkeit ist es im Grunde verboten. Amsterdam ist lange Zeit eine Ausnahme gewesen: Da man in der Innenstadt ohnehin mehr Touristen als Einheimische antrifft, konnte man dort in der Regel freier in der Öffentlichkeit, wie auch in Parks, etc., kiffen. In ruhigeren Städten ist das zum einen oft nicht gerne gesehen und kann zum anderen tatsächlich von der Polizei bestraft werden. Hinzu kommt neuerdings das Rauchverbot: So ist in Coffeeshops wie in anderen Restaurants und Bars das Rauchen von Tabak seit einiger Zeit verboten. In Coffeeshops, die keinen abgetrennten Raucherraum haben, kann man also eigentlich auch nicht mehr kiffen – auch der Trick „pur“ zu rauchen, weil ja nur der Tabakkonsum verboten ist, kann unter Umständen wenigstens zu Diskussionen führen (in manchen Coffeeshops wiederum ist es zur Regel geworden). Wie alle solchen Gesetze ist es aber regional und abhängig vom Coffeeshop sehr unterschiedlich wie das genau umgesetzt wird.“

Christoph (26 Jahre, Süddeutschland) möchte wissen:
„Hallo Kascha,
ich frage mich, wie es mit dem „Fahren unter BtM“ in den Niederlanden gehalten wird? (Also mit den Nachweiszeiten und den cut-off Werten …) Denn wenn die Gesetze zum Konsum und Handel liberaler sind, bedeutet das ja nicht unbedingt, dass auch die Gesetzeslage in Bezug auf die Verkehrsteilnahme liberal gestaltet ist. Ich habe versucht Informationen über das Internet zu bekommen, was sich aber als schwierig erwies ohne ausreichende Sprachkenntnisse …
Deshalb würde ich mich sehr über eine Antwort von Dir freuen …“

Kascha antwortet:
„High Christoph,
das ist in der Tat eine interessante Frage. Während ja einerseits mit den Coffeeshops die Niederlande einen sehr progressiven Weg in ihrer Drogenpolitik gegangen sind, ist das Land andererseits alles andere als ein laissez-faire-Land wenn es um Regulierungen und Gesetze geht. So ist zum Beispiel das Verkehrsrecht in den Niederlanden Strafrecht – für Verstöße, die bei uns eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld wären, wird also ein Strafverfahren eröffnet. In Bezug auf Cannabis gibt es derzeit leider auch in den Niederlanden keine fest definierten Grenzwerte und die Strafen beinhalten unter anderem Fahrverbot und eine Geldstrafe.
In den Niederlanden wird nicht wie hier auf den Schweißtest zur Schnellbestimmung vor Ort gesetzt, sondern ein Speicheltest verwendet. Dieser kann, genau wie der anschließende Bluttest, verweigert werden – dann gilt man allerdings automatisch als schuldig und wird entsprechend bestraft. Es gibt einige informative und anscheinend für jugendliche Cannabiskonsumenten entwickelte Websites wie http://dontblowanddrive.eu, die du dir zum Beispiel mit Google translate so weit übersetzen kannst, dass du sicher noch die ein oder anderen weiter führenden Informationen findest.“

Marc (ohne Alter und Wohnort) möchte wissen:
„Hallo Kascha,
habe eine Frage zu Hanfsamenbestellung im Internet. Leider ist oft auch die Verwirrung groß, wenn man im Internet nach einer Antwort sucht. Ist es erlaubt Hanfsamen aus dem Ausland zu bestellen oder nicht? Ist der Besitz und das Bestellen legal, solange man nicht Cannabis anbaut? Kann es sein, wenn der Zoll es entdeckt und damit nicht klar kommt, dass dann wegen Samen Leute vor der Tür stehen oder kommt dann nur ein Brief? Muss man dann vor einen Richter vielleicht?
Wie geht man denn dann damit um? Bekommt man eine Geldstrafe oder was kann da auf einem zukommen?“

Kascha antwortet:
„Hallo Marc,
Hanfsamen, die zum Anbau bestimmt sind, im Gegensatz zu solchen, die man zum Beispiel als Vogelfutter oder zum Backen im Bioladen kaufen kann, sind in Deutschland verboten, da sie dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen. Im Zweifelsfall besteht für die Polizei und die Justiz die Annahme, dass die Samen zum Anbau gedacht sind, wenn die Umstände dafür sprechen: Wenn die Samen also in einer recht geringen Menge zu einem recht hohen Preis (im Vergleich zum Kilopreis für Vogelfuttersamen) und noch dazu im Ausland erworben wurden, oder wenn sich zudem noch Aufzuchtzubehör beim Empfänger findet. Wenn der Zoll die Samen in einer Postsendung entdeckt, ist erst einmal davon auszugehen, dass er neugierig wird: Es ist also durchaus möglich, dass in den Tagen, nachdem man den Brief empfangen hat, jemand zu Besuch kommt, um zu überprüfen, ob die Samen wirklich ihrer gesetzesgemäßen Bestimmung entsprechend, also zum Beispiel als Bestandteil einer Sammlung, verwendet werden. Werden bei dieser Gelegenheit Lampen und Bewässerungsgeräte entdeckt, hat man einen eher schlechten Ausgangspunkt sich aus dem Anbau heraus zu reden – in diesem Fall sollte man also zunächst den Mund halten und sich einen Anwalt suchen, der dann alles weitere regeln wird. Das Strafmaß wird sich nach dem Ausmaß des Anbaus richten: Bei einer oder zwei Pflanzen in einer eher kleinen, weniger professionellen Anlage gehen durchaus noch als Eigenbedarf durch und werden üblicherweise mit Geldstrafen geahndet. Hat man allerdings ein ganzes Zimmer bepflanzt und zudem Vakuumverpackungsmaschinen in der Wohnung, muss man damit rechnen wegen Handels mit Betäubungsmitteln angeklagt zu werden, was auch zu Haftstrafen führen kann. Entscheidend ist hier natürlich auch, in welchem Bundesland sich das alles abspielt: In einem süddeutschen Dorf sind vielleicht auch drei Pflanzen schon ein Skandal, während in Berlin wohl kaum ein Polizist noch deswegen anhalten würde.“

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