Mittwoch, 20. Oktober 2010

Knast für legale Substanz zum Eigenbedarf

Bayerischer Amoklauf geht weiter

Beim Thema Drogenpolitik hat sich der Freistaat anscheinend endgültig von rechtsstaatlichen Prinzipien verabschiedet:
In Neuhaus wurde ein 21-Jähriger zu Freizeitarresten
verurteilt, weil er zusammen mit einem Freund zwei Gramm einens legalen Aufputschmittels erworben hatte, das dieser für Speed hielt.
‘Schon die Absicht zum illegalen Drogenerwerb reiche aus’, begründete der Richter sein Urteil.

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