Dienstag, 5. Oktober 2010

California Dreamin‘-Die Proposition 19

Während die Drogengesetze in Deutschland fest in Bundeshand sind, können US-amerikanische Einzelstaaten in diesem Politikbereich auch gegen den Willen der Regierung in Washington aktiv werden. Traditionell werden entsprechende Initiativen jedoch nicht von den Gouverneuren oder Parlamenten, sondern von engagierten Bürgern eingebracht und per Volksentscheid (ballot proposition) entschieden.
Die Einwohner Kaliforniens nutzen ihr aktives Mitbestimmungsrecht relativ häufig. Keine der Entscheidungen der letzten Jahre wird jedoch mit solcher Spannung erwartet wie die „Proposition 19“ genannte „Initiative zur Legalisierung von Cannabis als Genussmittel“ (Der Spiegel).

Aber halt: Ganz so frei wie es deutsche Schlagzeilen vermuten lassen, will die Initiative den Umgang mit Marihuana und Haschisch nicht gestalten. Nicht umsonst lautet der wirkliche Titel „Regulate, Control and Tax Cannabis Act of 2010“, also etwa „Regulierungs-, Kontroll- und Steuergesetz für Cannabis“.
Tritt das Gesetz in Kraft, bringt Prop19 den Kaliforniern folgende Neuregelungen:
Personen, die älter als 21 Jahre sind, dürfen bis zu 28 Gramm Marihuana für den persönlichen Bedarf besitzen, auf Privatgelände für den persönlichen Bedarf auf bis zu 2,3 m² Cannabis anbauen und es an „nichtöffentlichen Orten“ bzw. in lizenzierten Konsumräumlichkeiten verbrauchen
Kommunen wird es möglich sein, Läden zu genehmigen, in denen der Verkauf von bis zu 28 Gramm Cannabis pro Transaktion legal ist, die Öffnungszeiten dieser Läden zu bestimmen und räumliche Einschränkungen zu verordnen
Kommunen dürfen die staatlichen Mengenbeschränkungen für Besitz, Anbau und Transport für das Stadtgebiet außer Kraft setzen und eigene (höhere) Grenzwerte bestimmen
Kommunen und Staat dürfen spezielle Cannabissteuern und andere Abgaben erheben (um die Kosten des legalen Marihuanamarktes zu finanzieren)

Primäres Ziel des „California Cannabis Act“ ist dabei nicht die Entkriminalisierung der Cannabiskonsumenten, dank äußerst liberaler „Medical Marijuana“-Regeln sind Konsumenten in Kalifornien nur noch selten Ziel staatlicher Drogenjäger, sondern die Gesundung der Staatsfinanzen.
50 Dollar pro Unze bzw. 1,35 Euro pro Gramm soll die neue Steuer nach Empfehlungen des State Board of Equalization (BOE, kalifornisches Finanzamt) betragen. Sie würde mindestens 1,4 Milliarden US-Dollar (rund 1 Milliarde Euro) pro Jahr in die stets klamme Staatskasse spülen.
Die Erfolgsaussichten der „Proposition 19“ sind gut. Zwar lagen die Befürworter bei Live-Interview-Studien mit 44 zu 48 Prozent hinten, bei anonymeren Befragungsmethoden z.B. der automatisierten, maschinellen Telefonbefragung erreichte die Initiative hingegen durchweg gute Zustimmungswerte (zuletzt 47% Ja/ 38% Nein).

Die Aussicht auf einen Sieg der Initiative am 2. November 2010 hat indes zu einem Bruch in der Legalisierungsszene Kaliforniens und ganz Nordamerikas geführt. Inzwischen wird szeneintern weit heftiger über Für und Wider gestritten, als zwischen den Initiatoren und „Anti-Drogen-Kriegern“.

Mehr zum Thema gibt es bei wikipedia.de

No on Proposition 19

Die Prop19-Gegner, getragen wird der szeneinterne Widerstand vor allem von Anwälten und Patientenvertretern, bemängeln die unklare Formulierung des Gesetzes.
So sei völlig unklar, ob die Kommunen überhaupt Verkaufsstellen und Anbauorte lizensieren, welche Höhe die Cannabissteuer und welche Folgen Verstöße z.B. gegen das Verbot des Konsums von Cannabis in der Öffentlichkeit haben werden.
Die Gegner der Initiative stören sich darüber hinaus daran, dass es sich bei Prop19 primär um ein Steuergesetz handelt. Sie fühlen sich an den Marijuana Tax Act von 1937 erinnert, der die Hanfprohibition einläutete, und befürchten, dass gewonnene Privilegien ebenso schnell wieder entzogen werden können.
Außerdem bemängeln sie übertrieben harte Regeln zum Jugendschutz. Insbesondere die Bestrafung der Weitergabe an Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahre mit drei bis fünf Jahren Gefängnis bzw. an Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren mit sechs Monaten Gefängnis und 1000 US-Dollar Geldstrafe wird scharf kritisiert.
Die Höhe der Strafe stehe in keinem Verhältnis zum möglichen Schaden durch das risikoarme Genussmittel.
Last but not least ruft die geplante Regelung des Anbaus Widerspruch hervor. Laut Prop19 darf der Cannabisanbau nur in Privaträumen bzw. an lizensierten Orten geschehen und darüber hinaus nicht delegiert werden.
Patienten mit Erkrankungen des Bewegungsapparates, Menschen in Mietwohnungen und Trailerparks werden, so die Befürchtung, durch den Cannabis Act vom legalen Anbau ausgeschlossen.

Yes on Proposition 19

Die Befürworter der Initiative, insbesondere das Netzwerk rund um den Kanadier Marc Emery und die US-Konsumentenvereinigung NORML engagieren sich, sehen in der Prop19 einen wichtigen Schritt hin zu einem vollständig legalen Hanfmarkt. Sie versprechen sich, dass die sprudelnden Steuereinnahmen andere Bundesstaaten zur Nachahmung motivieren und bereiten bereits analoge Entscheidungen in den „Medical-Marijuana-States“ vor. Im California Cannabis Act sehen sie den Türöffner für eine mittelfristig weltweite Legalisierung von Hanf als Rohstoff, Medizin und Genussmittel.
Chris Conrad gerichtserprobter Marijuana-Sachverständiger und offizieller Sprecher der Initiative legt in Interviews besonderes Augenmerk darauf, dass mit Inkrafttreten der Initiative Cannabiskonsumenten erstmals „legal“ leben können. Bisher werden selbst Cannabispatienten nur „geduldet“ und müssen Verfolgung befürchten, wenn ihre Aktivitäten in das Visier bundesstaatlicher Behörden wie der DEA kommen. Prop19 hindert diese Behörden an der Strafverfolgung, solange keine Staatsgrenzen überschritten werden. Wichtig ist den Initiatoren außerdem, dass die Kommunen deutlich mehr Einfluss in der Cannabispolitik bekommen. Die Anzahl und Art der Verkaufsstellen, ja sogar die beliebige Steigerung der Bedarfsgrenzen liegt in ihrer Hand. Dies soll schnellere Reaktionen auf „Fehlentwicklungen und Marihuanaprobleme“ ermöglichen. Die Entlastung der Polizei, von Gerichten und Gefängnissen ist zwar nicht Bestandteil des Initiativtextes, wird aber von Organisationen wie LEAP (Law Enforcments Against Prohibition, etwa Gesetzeshüter gegen das Drogenverbot) als gefälliger Bonus begrüßt.

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