Kascha ist per e-Mail über kascha@hanfjournal.de zu erreichen. Also ran an die Tasten, dumme Fragen gibt es nicht, nur blöde Antworten.
Simon (ohne Alter und Wohnort) möchte wissen:
„Hey, Kascha!
Ab wie vielen Jahren kann ich mir (in Deutschland) Filterpapier, bzw. Filter für Zigaretten und C.O. kaufen? Rauchen will ich nicht (Tabak stinkt widerlich^^), aber wollte trotzdem mal fragen. Ich hoffe, du antwortest mir, euer Zuschauer Simon! :D“
Kascha antwortet:
„Hi Simon,
da Filterpapier bzw. Zigarettenfilter keine unter das Jugendschutzgesetz fallenden Inhaltsstoffe haben, kann man sie prinzipiell ohne Altersgrenze kaufen: Ein Schnapsglas ohne Schnaps darin ist ja auch frei für jedermann erhältlich. Das gleiche gilt auch für Zigarettenpapier. Die einzige Ausnahme bilden so genannte „Blunt“-Papers, das sind Papers, die aus Tabak hergestellt werden und mit denen so genannte „Blunts“ gerollt werden, die aussehen wie kleine Zigarren. Da in diesen Papers Tabak enthalten ist, fällt der Verkauf unter das Jugendschutzgesetz und somit gelten die gleichen Altersbegrenzungen wie für Tabak. Dass Drehzubehör frei erhältlich ist, trägt übrigens, so wurde mir berichtet, dazu bei, dass in den USA der Purkonsum so verbreitet ist: Während es insbesondere für Minderjährige aufgrund der sehr restriktiven Jugend- und Nichtraucherschutzbestimmungen nicht gerade einfach ist an Tabak oder Zigaretten zu kommen und diese zum Teil auch recht teuer sind, ist Cannabis sowie dazu gehörige Pfeifen und Papers sozusagen an jeder Straßenecke auf dem Schwarzmarkt bzw. frei erhältlich“
Marc (ohne Alter und Wohnort) fragt:
„Hallo Kascha,
ich habe mal eine Frage: Wenn man gestrecktes Gras hat, OHNE BLEI!, werden Brix und andere Stoffe bei ca. 190 ° C durch den Vaporizer im Körper auch aufgenommen? Also das mit dem gestreckten Hanf ist schon eine schlimme Sache! Dann mal eine Frage zum Strecktest K, kann der auch mal Fehlermeldungen geben? Also grüne Farbe, obwohl alles in Ordnung ist? Kommt es vielleicht bald hier in Deutschland so wie in Kalifornien, zur kontrollierten Hanfausgabe? Wenn ich 3-7 Samen für Eigenbedarf aufziehen würde, wie sind die Strafen da? Gefängnis? Geldstrafe? Habe keine Hanfsamen, nur mal aus Interesse. Noch ein Tipp von mir: Hopfen im Vaporizer beruhigt auch, gehört auch zu den Hanfgewächsen, oder auch Lavendel u.a. Heilpflanzen. aber das wisst ihr sicher auch !!! :-)“
Kascha informiert:
„High Marc,
das sind ja einige Fragen, aber dafür bin ich schließlich da. Zunächst zu den Streckmittelfragen: Bei einigermaßen verbrennungsresistenten Streckmitteln wie Glas oder Quarzsand sollte dir der Vaporizer ein sauberes Ergebnis liefern. Bei anderen Streckmitteln wie z.B. Brix ist es, denke ich, ein gradueller Unterschied: Ein 190°C oder 200°C warmer Luftstrom wird weniger Schadstoffe aus dem gestreckten Gras lösen als eine Verbrennung bei deutlich höherer Temperatur. Da auch einige Kunststoffe im Brix enthalten sind, deren gelöste Dämpfe sicher zumindest nicht gesundheitsförderlich sind, würde ich auch an dieser Stelle mit verbrixtem Gras vorsichtig sein.
Bei einer verunreinigten Arbeitsumgebung kann jeder chemische Test auch falsch positive Ergebnisse liefern, es braucht ja nur ein wenig z.B. Zucker an die Probe gekommen zu sein. Um ganz sicher zu gehen, würde ich den Test, wenn du im Zweifel bist, einfach noch ein zweites Mal mit einer anderen Probe machen.
In Anbetracht der unnötigen Kosten und negativen Folgen der Cannabisprohibition, so denkt man, kann es ja nur eine Frage der Zeit sein bis es auch die Entscheidungsträger begreifen. Ich beobachte die internationale Drogenpolitik seit mehr als 10 Jahren und bin leider zu dem Ergebnis gekommen, dass es nur sehr langsam voran geht und gelegentlich sogar ein Stück rückwärts. Trotzdem hoffen wir das Beste 🙂 Ob es irgendwann eine vernünftige Drogenpolitik geben wird, hängt nicht zuletzt auch von uns ab, die wir uns immer wieder konsequent gegen die verfehlte Strafverfolgungstaktik aussprechen müssen.
Das Strafmaß für 3-7 Pflanzen zum Eigenbedarf hängt von der geernteten Menge bzw. der zu erwartenden Ernte ab. Sollte das Gras wirklich zum Eigenbedarf bestimmt sein und kein Verkauf oder Verkaufsabsicht nachgewiesen werden und die geerntete Menge nicht über dem liegen, was man vernünftigerweise als Eigenbedarf annehmen kann (ca.300-1000g/Jahr), kann man im richtigen Bundesland und mit einem positiv eingestellten Richter noch mit einer Geldstrafe davon kommen. Gerade bei größeren Mengen und aufgefundenen Verkaufsutensilien ist aber auch eine Haftstrafe, bei Erstauffälligen vielleicht noch auf Bewährung, durchaus im Bereich des Möglichen. Dies fällt vor allem medizinischen Cannabiskonsumenten, denen eine gleichbleibende kontrollierte Qualität bei geringen Preisen wichtig ist, häufig auf die Füße, denn ihnen bleibt letztendlich nur der Eigenanbau mit Bevorratung. Und zu guter Letzt: Auch aus Hopfen gibt es, wie aus Hanfblüten, auch Duftkissen, die zum ruhigen Einschlafen beitragen sollen 🙂 Aber auch für den Vaporizer gibt es unzählige Verwendungsmöglichkeiten.“
Heino aus Berlin fragt:
„High Kascha,
ich rauch jetzt schon seit 4 Jahren Cannabis und benutze das gute alte Weed als Gelegenheitsdroge. Ich weiß, dass dies mich zu einem kriminellen Mehrfachtäter macht, aber ich weigere mich zu glauben, dass Alkohol eine gesündere, ungefährlichere Alternative bietet mal abzuschalten. Ich kenne mich schon ziemlich gut mit Cannabis aus und hab schon vieles erlebt von Psychosen bis zu Nullbockeinstellungen. Auf der Online-Plattform Youtube gibt es eine Doku über die Gefährlichkeit von Drogen auf „sachlichen“ Inhalten basierend. Drogen ABC heißt das, glaub ich.
Meine Frage ist: Ist Cannabis wirklich gefährlicher als Lösungsmitteln schniefen, LSD, MDMA und Ritalin? Cannabis ist nicht harmlos, aber kann man der Doku Glauben schenken oder ist dies nur Propaganda?“
Kascha antwortet:
„Lieber Heino,
diese BBC-Doku ist, wie vieles was im Fernsehen läuft, gutes und kontroverses Entertainment, aber leider keine gute Informationsquelle. Es ist dir sicher selbst aufgefallen, dass die mit Cannabis assoziierten Risiken sich vor allem auf den Drogenkonsum bei Jugendlichen und Problemkonsumenten beziehen – dieselben Risiken gelten auch für alle anderen psychoaktiven Drogen und somit hätte Cannabis also als weit ungefährlicher da stehen müssen. Damit schafft man dann aber keine Publikumsaufmerksamkeit, denn das wissen die meisten schon, und „Informationen über die unbekannten Gefahren von Cannabis“ liegen in Britischen Medien schon lange im Trend. Drogen sind auch nicht per se gefährlicher oder ungefährlicher als andere: Cannabiskonsum kann für einen 12jährigen schädlicher sein als Ecstasykonsum für einen 25jährigen. Differenziertere und fundiertere Informationen findest du immer hier bei uns im Hanfjournal :)“