Freitag, 27. August 2010

Cannabismedikamente: Das X ist ein U

Röslers teure Mogelpackung

Mitte August vermeldeten die Agenturen „Cannabismedizin sei einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu Folge bald legal“. Dem ist mitnichten so, der Bundesgesundheitsminister hätte eventuell einen Klage auf EU-Ebene riskiert, wenn er sich weiterhin geweigert hätte, Sativex oder identische, in Lizenz hergestellte Präparate für den deutschen Markt zuzulassen. Die Zulassung ist ein weiterer Schritt weg von natürlicher Cannabismedizin, wie sie in anderen Ländern längst üblich, in Deutschland jedoch nicht erwünscht und immer noch illegal ist. Denn, anders als „Bild“ oder „Spiegel-online“ meldeten, ist mit der geplanten Zulassung von Sativex die Chance für „Cannabis auf Rezept“ für die Zukunft eher gesunken als gestiegen.

Cannabismedizin in Deutschland – was wirklich geschah:

Um 1150: Hildegard von Bingen erwähnt erstmals die medizinischen Eigenschaften von Hanf: „Wer ein leeres Hirn hat, dem verursacht der Genuss des Hanfes einen Schmerz im Kopfe. Den, der aber gesund ist und ein volles Gehirn im Kopfe hat, schädigt er nicht.“ Cannabis wird seitdem in allen medizinischen Standardwerken erwähnt und ist fester Bestandteil der Volksmedizin sowie der neueren Medizin.
1927: Cannabisprodukte werden in Deutschland apothekenpflichtig und durch Opiate; Barbiturate und Co ersetzt. Cannabis verschwindet, wie viele andere Heilkräuter, ein paar Jahrzehnte fast vollständig aus der (Schul)-Medizin.
Ab 1950: Durch die genaue Erforschung des THC-Moleküls interessieren sich immer mehr Wissenschaftler für das medizinische Potenzial von Cannabis.
1961: Die „Single Convention“ der UNO erklärt die medizinische Forschung und somit die Nutzung von Cannabinoiden für unnötig, Hanf habe keinen medizinischen Nutzen. In den USA und anderen westliche Ländern gibt es zu diesem Zeitpunkt viele positive Forschungsergebnisse.
1971: Durch die Einführung des BtmG werden die Beschlüsse der „Single Convention“ faktisch auch in Deutschland umgesetzt, Cannabis ist auch als Medizin nicht mehr verkehrsfähig (Anlage 3 BtmG, nicht verkehrs- oder verschreibungsfähig) .
1997: Nachdem schon mehrere Länder positive Erfahrungen mit medizinischen Cannabisblüten oder Medikamenten auf Cannabis-Basis gemacht haben, wird in Deutschland Dronabinol, ein halb-synthetisches THC-Fertigpräparat der Firma THC-Pharm, zugelassen. Die Kosten werden bis heute nicht von den Kassen übernommen. Andere cannabinoidhaltige Medizin oder natürliches Cannabiskraut bleiben illegal.
2007: Ein ungetesteter Cannabis-Extrakt auf Sesamölbasis wird auf Anweisung des BfArM an Patienten vergeben, die Dronabinol nicht vertragen und nach einem Richterspruch des Bundesverwaltungsgerichts eigentlich eine Ausnahmegenehmigung für natürliches Cannabis erhalten sollten. Das Sesamöl wird zum Desaster, vier von fünf Patienten klagen über mangelende Wirkung. Der Hersteller hatte das BfarM im Vorfeld auf eventuell fehlende Wirksamkeitsstudien hingewiesen.
2009: Nach jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen und dem Sesamöl-Reinfall erhalten sieben Patienten die Genehmigung, natürliches, nach medizinisches Standards angebautes Cannabis aus den Niederlanden zu importieren. Für „normale“ Cannabinoid-Patienten bleibt diese Weg versperrt, denn hierzu bedarf es einer Ausnahmegenehmigung, die wiederum einen Antrag voraussetzt, der eigentlich nur mit Hilfe eines geschulten Juristen ausgefüllt werden sollte.
Juli 2010: Sativex, ein Mundspray aus natürlichem Cannabis, wird Anfang Juli in Großbritannien und Ende des Monats in Spanien zugelassen. Die Entwicklerfirma GW-Pharmaceuticals, die Sativex in Zusammenarbeit mit Bayer in Großbritannien auf den Markt bringt, stellt das Medikament aus Cannabisblüten her, die an einem geheimen Ort auf der Britischen Insel angebaut werden. In anderen europäischen Ländern soll Sativex dann von dem Pharma-Riesen Almirall vertrieben werden, wenn es einmal zugelassen ist. Anders als beim natürlichen Cannabiskraut der niederländischen Firma Bedrocan bietet Sativex nur eine Wirkstoffkombination von THC und anderen Cannabinoiden und ist deutlich teurer als die unter medizinischen Standards angebaute Pflanze. Bei Bedrocan können Patienten aus drei Varianten wählen. Auch das Indikationsspektrum von Sativex ist bisher lediglich auf MS beschränkt (siehe Kasten).
August 2010: Die Regierungskoalition hat Mitte August angekündigt, „die Möglichkeit zu eröffnen, Cannabis-Medikamente in Deutschland herzustellen und für eine Therapie zu verschreiben.“ Der Zeitpunkt des Sinneswandels ist für Insider offensichtlich, handelt es sich um nichts anders als grünes Licht für die geplante Zulassung für die deutsche Sativex Variante, deren Markteinführung für 2011 erwartet wird. Der Status von natürlichem Cannabiskraut bleibt unangetastet illegal. Schlimmer noch: Die bisher 24 Patienten, die mit einer Ausnahmegenehmigung Cannabisblüten aus den Niederlanden importieren dürfen, laufen mit der Zulassung von Sativex in Deutschland theoretisch sogar Gefahr, ihren Status zu verlieren. Sie müssten im schlimmsten Falle ihre Medikation zwangsweise absetzen und durch das Spray ersetzen, mit dem sie, im Gegensatz zu natürlichem Cannabis, keinerlei Erfahrungen haben. Und wenn es nicht wirkt wie erwartet, müssten wieder Gerichte in jedem Einzelfall entscheiden.
Die Zulassung Sativex ist mit Sicherheit ein wichtiger Meilenstein in der Cannabinoid-Medizin, viele Patienten werden durch das neue Mundspray an Lebensqualität gewinnen.
Aber: Andere Länder lassen ihre Cannabis- Patienten wählen, ob sie natürliches Kraut oder lieber ein standardisiertes Präperat einnehmen wollen. Ob die starre Haltung in Deutschland am Regulierungs- und Normenwahn oder der allmächtigen Pharma-Lobby liegt, ist schwer zu sagen, Fakt ist: Der Cannabis-Patient ist und bleibt ein Patient zweiter Klasse, mit oder ohne die Gesetzesänderung.

Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin zum Thema:
Die Mitteilung der FDP ist irreführend, denn für Patienten, die von einer Therapie mit Cannabisprodukten profitieren, ändert sich zunächst nichts. Das Bundeskabinett will keine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes, sondern hat lediglich beschlossen, dass Medikamente auf Cannabisbasis arzneimittelrechtlich zugelassen werden dürfen, wenn ein pharmazeutischer Unternehmer einen solchen Antrag stellt. Die Schaffung einer solchen Möglichkeit sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit für die Zulassungsbehörden sein. Ein Zulassungsantrag wurde nach Angaben des britischen Unternehmens GW Pharmaceuticals für seinen Cannabisextrakt Sativex in verschiedenen europäischen Ländern für die Behandlung der Spastik bei multipler Sklerose gestellt. Das Unternehmen rechnet mit einer Zulassung für diese Indikation in Deutschland im Jahr 2011. Patienten mit anderen Erkrankungen, wie chronische Schmerzen oder Appetitlosigkeit und Übelkeit bei Krebs haben auch dann keinen Zugang zu entsprechenden Medikamenten.

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