Urteil sorgt für Unklarheiten
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass niederländische Coffeeshops nicht gegen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen, wenn sie Kunden aus anderen EU-Staaten nicht mehr bedienen. Einige grenznahe Gemeinden an der belgischen und der deutschen Grenze wollen ein Modellprojekt starten, das die Coffeeshops auf ihrem Stadtgebiet verpflichtet, THC-haltige Hanfprodukte nur noch an in den Niederlanden gemeldete Personen abzugeben. Hanf sei nicht mit anderen Gütern zu vergleichen und deshalb ließen sich hier nicht die gleichen Parameter anwenden, die für andere Waren gelten.
Allerdings ist diese Regelung nur als Pilotprojekt in einigen grenznahen Gemeinden geplant.
Einige Zeitungen haben vorschnell gemeldet, Ausländer könnten gar kein Weed mehr in den Niederlanden kaufen, so titelte “Die Welt”: “Unsere Kiffer müssen draußen bleiben”
Das stimmt so nicht, denn diese Regelung gilt nur dann, wenn die zuständige Gemeinde darauf besteht, was bisher nur in den erwähnten Grenzregionen zur Disposition steht. Amsterdamer, Utrechter oder Rotterdamer Coffeeshops sind von der Regelung nicht betroffen, da die dortigen Stadtmütter und -väter nichts gegen Coffeeshop-Touristen einzuwenden haben. Im Gegenteil.