Montag, 12. April 2010

Die Hanfberatung im Hanf Journal – Erste Hilfe für Kiffer

Kascha ist per e-Mail über kascha@hanfjournal.de zu erreichen. Also ran an die Tasten, dumme Fragen gibt es nicht, nur blöde Antworten.

Kay (23) aus Hamburg fragt:
„Hi Kascha,
ich habe mit dem Kiffen als Bongraucher angefangen, will jetzt aber eigentlich auf Joints umsteigen, weil ich das Gefühl habe, für die Bong langsam zu alt zu sein. Das Problem ist, dass ich nicht gut drehen kann, ich bin einfach nicht so der Feinmechaniker. Jetzt habe ich gesehen, dass es sowohl vorgedrehte Papers zum Stopfen als auch Drehmaschinen gibt, was würdest du mir empfehlen?“

Kascha antwortet:
„Hallo Kay,
die endgültige Entscheidung darüber, welche Variante für dich die bessere ist, musst du natürlich selbst treffen. Einen halbwegs vernünftigen Joint zu bauen ist vor allen Dingen Übungssache. Vielleicht kann dir auch jemand ein wenig helfen und gucken, was du falsch machst. Ob du lieber stopfst oder eine Drehmaschine benutzt, hängt davon ab, womit du besser klar kommst – vielleicht probierst du beides einmal aus. Vorgedrehte Tüten zum Stopfen funktionieren am besten mit Zigarettentabak oder krümeligem Drehtabak, und es ist wichtig eine einigermaßen gleichmäßige, feine Mische vorzubereiten. Dann bekommt man aber auch einen ordentlichen Joint. Lässt sich leider nicht ganz so ohne Umstände transportieren wie die Drehmaschine, da die vorgedrehten Papers auch mal in der Tasche knicken oder beschädigt werden können – für Zuhause aber eine einfache Lösung. Mit der Drehmaschine kann man einen Joint einer bestimmten Größe und Form mit einer bestimmten Sorte Papers drehen – eine Maschine eben. Entsprechend gut ist aber mit ein bisschen Übung das Ergebnis. Man braucht mit der Drehmaschine vielleicht auch ein bisschen weniger Feingefühl, was sie für dich vielleicht interessanter macht.“

Carlos (ohne Alter und Wohnort) fragt:
„Hallo Ihr Lieben,
zuerst einmal vielen Dank für all die Aufklärung, die ich von euch erhalten habe. Doch als ich neulich mal das TV anstellte, da staunte ich nicht schlecht. Es lief gerade „Achtung Kontrolle“ auf Kabel1 (glaube ich) und es war zu sehen, wie zwei deutsche Polizisten zwei deutsche Staatsbürger nach dem Übergang der holländischen Grenze abfingen. Die beiden Männer in Grün führten eine ganz normale Personenkontrolle durch, fanden dabei allerdings nichts. Trotzdem kam es zu einer Strafanzeige, da einer der Kontrollierten erwähnte, dass er in Holland etwas geraucht hatte. Es heißt weiter in der Sendung, dass es einem deutschen Staatsbürger nicht erlaubt ist nach Holland zu fahren und dort Cannabis zu konsumieren. Da ich vorher noch nichts von dieser „Regel“ gehört habe, dachte ich, ich wende mich mal an euch. Könnt ihr mir das bestätigen?
Ein weitere Frage die mir auf dem Herzen liegt ist: Ist es der deutschen Polizei erlaubt, Minderjährige aufzufordern die Klamotten auszuziehen, damit sie kontrolliert werden können? Mein kleiner Bruder war 15, als er nach Holland gefahren ist, als er wieder zurück gereist ist, kam es im Zug zu einer Kontrolle, bei der er den Beamten auf die Zugtoilette folgen und sich komplett frei machen musste. Am Körper wurde er allerdings nicht durchsucht, allerdings stand er ohne Klamotten vor einem Beamten und das mit 15 Jahren, da stellt sich mir die Frage: ist das rechtens?“

Kascha antwortet:
„Hi Carlos,
vielen Dank für deine E-Mail. Was in solchen Reportagen erzählt wird, ist leider nicht unbedingt ein zuverlässiger Hinweis auf die Rechtslage bzw. die Situation, wie sie sich dem Normalbürger darstellt. In dem Fall ist die Situation wohl etwas merkwürdig dargestellt worden, denn es ist einem deutschen Staatsbürger nach deutschem Gesetz weder untersagt nach Holland zu fahren noch Cannabis zu rauchen, geschweige denn Cannabis in Holland zu rauchen. Vermutlich war die betreffende Person aber Fahrer eines Kraftfahrzeuges – gibt er dann zu, gekifft zu haben, ist von einer Fahrt unter Drogeneinfluss auszugehen, was unter bestimmten Umständen strafrechtliche Konsequenzen haben kann – problematischer ist aber dabei noch der drohende Entzug der Fahrerlaubnis. Möglich ist aber auch, dass die betreffenden Polizisten in ihrer Hoffnung auf Medienwirksamkeit die deutschen Kiffer ein wenig entmutigen wollten – ich habe die Sendung nicht gesehen und kann den Kontext nicht einschätzen.
Zu deiner zweiten Frage:
Soweit ich weiß, werden Ausnahmen für polizeiliche Durchsuchungen nur bei Kindern, d.h. Personen, die nicht älter als 14 Jahre sind, gemacht. Mit seinen 15 Jahren wird dein Bruder also so behandelt wie ein Erwachsener – der Unterschied ist, dass im Falle, dass etwas gefunden wird, das Jugendstrafrecht gilt, das ihn vermutlich etwas sanfter behandelt, bei Cannabisverstößen mit geringen Mengen aber auch eher erzieherische Maßnahmen erzwingt als das Erwachsenenstrafrecht.“

Julia (19) aus Stuttgart möchte wissen:
„High Kascha,
ich habe letztens meinen Schrank aufgeräumt und in einer Jacke noch einen Beutel Gras gefunden. Das sieht auch noch ganz gut aus, nur ziemlich trocken. Meinst du, ich kann das noch rauchen oder kann Gras auch schlecht werden? Würde mich freuen, wenn ich es noch rauchen könnte, da es eine ganze Menge ist, vielleicht 4 oder 5 Gramm, aber ich weiß nicht, wie lange das da schon liegt, wahrscheinlich mehr als ein Jahr.“

Kascha antwortet:
„Hi Julia,
wenn das Gras ausreichend trocken war und nicht geschimmelt ist, kann man es im Grunde noch rauchen. Ein Verfallsdatum in dem Sinne gibt es nicht, da es ja ohnehin verbrannt wird – der THC-Gehalt und der Geschmack könnten aber schon ein wenig gelitten haben. Das heißt, es wird möglicherweise ein wenig kratzig schmecken und nicht mehr so stark sein wie zuvor. Wenn du einen muffigen Kellergeschmack dabei im Mund hast oder es schon leicht muffig riecht, solltest du aber vorsichtig sein – dann ist es möglicherweise doch irgendwo geschimmelt. Dann würde ich es auch nicht mehr rauchen, bei einem Gras, das eklig schmeckt, will man das aber auch normalerweise nicht mehr.“

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