Dienstag, 9. März 2010

Die Hanfberatung im Hanf Journal – Erste Hilfe für Kiffer

Kascha ist per e-Mail über kascha@hanfjournal.de zu erreichen. Also ran an die Tasten, dumme Fragen gibt es nicht, nur blöde Antworten.

Kai (ohne Alter und Wohnort) fragt:
„Hallo Kascha,
ich weiss nicht, ob es euch noch gibt, aber ich versuche es einfach. Habe letztens ein bisschen Hasch gekauft. Man sagte mir, es sei Grüner Türke, nun habe ich bei Google Bilder gesucht und eins gefunden, auf diesem Bild war der Grüne Türke gelblich. Das Hasch riecht wie Gras, ist olivgrün bis grau, ist so ein Zwischending. Man kann es nicht erhitzen, nur abschaben, und es ist ziemlich mild beim Rauchen und sehr gut. Ich will einfach nur wissen, was ich da kiffe, sowas hatte ich noch nicht und ich kiffe mittlerweile seit 16 Jahren.“

Kascha antwortet:
„Hallo Kai,
manchmal ist es schon erstaunlich, was sich so alles auf dem Markt befindet. Neben dem normalen sechs Euro Straßenhaschisch und dem immer wieder verbreiteten Schwarzen Afghanen (oder was unter diesem Namen kursiert) findet man immer mal wieder auch Ungewöhnliches. Grünliches Haschisch, das sich eher verhält wie ein zusammengepresstes Pulver und nicht wie gewöhnliches, sehr harziges Haschisch (beim Erhitzen), gibt es in der Tat und es ist als „Grüner Türke“ bekannt. Allerdings muss es nicht unbedingt aus der Türkei kommen, sondern kann auch aus Marokko oder sogar aus der Schweiz oder anderen Anbauländern stammen. Der Unterschied zum bräunlicheren oder rötlicheren Haschisch besteht darin, dass die Harzdrüsen bei der Ernte noch nicht so weit gereift und somit noch grünlich sind. Dadurch wirkt es insgesamt pflanzlicher und schmeckt und riecht auch etwas wie Gras. Grüner Türke ist in Deutschland relativ selten und kommt oft aus privater Herstellung, ich denke, dass einige, die genauso lange kiffen wie du, so etwas auch noch nicht in der Hand hatten.“

Towelie (18, aus Saarbrücken) fragt:
„Hi Kascha,
hab gerade bei kiffernews.de gesehen, dass man dich um Hilfe bitten kann, der Artikel ist zwar schon älter, aber ich hoffe, du kannst mir trotzdem noch helfen!
Also ich wurde letztens (vor 3 Monaten) wegen einer sehr dummen Aktion mit 1,2g Hasch von der Polizei erwischt, außerdem befand sich in meinem Rucksack: ein Head, Long- und Bluntpapers, eine Waage und ein leeres Plastiktütchen. All dies wurde von der Polizei per Foto dokumentiert und mein Nougat wurde „sichergestellt“. Natürlich verweigerte ich meine Aussage dazu.
Denkst du, ich muss demnächst mit einer Hausdurchsuchung rechnen oder ist das bei einer solch minimalen Menge eher unwahrscheinlich?“

Kascha antwortet:
„High Towelie,
danke für deine E-Mail. Mich gibt es noch, und man kann mir immer noch Fragen stellen – also fragt mich ruhig alles. Zu deinem Fall möchte ich die Leser noch darauf hinweisen, dass sich die Situation noch weiter entwickelt hat: Es kam zu einer Anklage. Im Jugendstrafrecht, das heißt, wenn man zum Tatzeitpunkt jünger als 21 Jahre ist, kann es durchaus zu einer Anklage kommen, und dies passiert auch regelmäßig. Das ist meist dazu da, erzieherisch tätig zu werden und den delinquenten Jugendlichen einen Hinweis darauf zu geben, dass Gesetzüberschreitungen auch bestraft werden: Eine Gerichtsverhandlung und eventuell eine kleine Bestrafung oder auch ein Pflichttermin bei einer Drogenberatungseinrichtung gehören da zu den Möglichkeiten.
Ob mit einer Hausdurchsuchung zu rechnen ist, hängt von der individuellen Polizeipraxis im entsprechenden Bundesland ab – in einigen Bundesländern wird jeder Vorwand genutzt, um fremde Wohnungen zu betreten, während es in anderen Ländern für 1,2g noch keinen Durchsuchungsbefehl geben würde. Die Waage kann unter Umständen als Hinweis auf Verkauf gewertet werden, aber auch der mündige Konsument sollte eine Waage besitzen, denn ein Gramm kann je nach Feuchtigkeit und Qualität sehr unterschiedlich aussehen und auf dem Schwarzmarkt gibt es ja leider keinen Verbraucherschutz, der die Konsumenten vor unlauteren Geschäftspraktiken schützt.
Sollte es jedenfalls zu einer Anklage kommen, wie in deinem Fall, wende dich am besten sofort an einen Anwalt. Der ist dazu da, deine Interessen vor Gericht zu vertreten und kann dich auch beraten wie du mit den Fragen dort umgehen solltest. Mit der Polizei brauchst du nicht zu reden, sondern nur deine Aussage zu verweigern – deren Fragen sind dazu da, dich für das Verfahren zu belasten, und dich selbst musst du nicht belasten.
Jedenfalls wünsche ich dir und den vielen anderen, denen es ähnlich ergeht, viel Erfolg und vernünftige Richter.“

Tanja (21) aus Wuppertal fragt:
„Hi Kascha,
ich habe mir letztens Gras gekauft, das, glaube ich, noch sehr frisch und nicht fertig getrocknet ist. Es ist jedenfalls noch sehr feucht und lässt sich nicht gut klein machen. Ich habe auch keinen Grinder, um es klein zu machen und habe jetzt überlegt, wie ich das am besten trocken kriege. Meinst du, ich sollte es mal einen Tag auf die Heizung oder kurz bei 80 Grad in den Ofen legen, oder ist das nicht gut? Ich will es ja auch nicht zu trocken haben.“

Kascha antwortet:
„Hallo Tanja,
das kann passieren, gerade wenn man lokales Homegrow kauft, das schnell geerntet und verkauft wird, wenn es noch nicht fertig getrocknet ist – manchmal wird das Gras aber auch nachträglich befeuchtet, um es schwerer zu machen. Wenn du es trocknest, wirst du auch einen Gewichtsverlust von etwa 5-10% feststellen, je nachdem wie feucht das Gras war, als du es gekauft hast. Wie du es am besten trocknest, hängt davon ab, wie viel du gekauft hast. Wenn du nur 2-3 Gramm hast, reicht es, die Tüte einfach 1-2 Tage offen zu lassen und das Gras müsste trocken genug sein. Sind in dem Beutel aber 8 oder 9 Gramm, solltest du ihn zwar trotzdem offen lassen, schon damit es nicht schimmelt. Dann kann es aber auch sinnvoll sein, so ungefähr eine halbe Stunde, bevor du eine Tüte bauen willst, das Gras dafür aus dem Beutel zu nehmen und offen hin zu legen, damit es noch ein wenig trocknen kann. Von der Heizung oder gar dem Ofen würde ich abraten – dann wird dir dein Gras schnell zu trocken und kratzt beim Rauchen, das ist auch nicht unbedingt besser als zu feuchtes Gras.“

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