Dienstag, 9. März 2010

Growt fahrlässig

Hobbygrower sind keine Dealer

Reisen macht ja eigentlich Spaß. Allerdings nur, wenn man darf, selten wenn man muss. Unsere Redakteure waren jedoch voriges Jahr ständig unterwegs, um die Leserschaft mit ordentlichen Informationen über die Hanfpflanze zu versorgen. War das in Deutschland in den Anfangszeiten des Hanf Journals, also in den Jahren 2002-2005, noch relativ problemlos, so findet sich heute kaum noch jemand aus der Heimat, der seine Pflänzchen in unserer Zeitung bewundern möchte. Nicht, dass unsere Leser deshalb irgendwann einmal Probleme gehabt hätten. Die Stimmung ist mit zunehmender Repression seit 2004 gekippt, die „Aktion Sativa“ hat ihr Übriges getan und viele Grower sind von einstmals stolzen Heimgärtnern zu paranoiden Heimlichgärtnern, weil potenziellen Dealern, geworden. Ganz im Gegensatz dazu ist es völlig unproblematisch, Growreports über Indoorzucht zum Eigenbedarf aus der Tschechischen Republik, Österreich, den Niederlanden, Spanien, Portugal (Big Up Henk und Piet) oder der Schweiz zu kriegen. Klar, auch in den erwähnten Ländern ist der Hanfanbau nicht unbedingt legal. Wer sich jedoch ein paar Hanfpflanzen für den Eigengebrauch hinstellt, ist dort, anders als in Deutschland, nicht hochgradig kriminell und somit nicht annähernd so paranoid wie deutsche Kollegen.

Wie kann es sein, dass trotz der Entkriminalisierung „Geringer Mengen“ ein Kleingärtner immer noch bestraft wird, als habe er Gras in „Nicht geringer Menge“ verkloppt? Das liegt an einem über 20 Jahre alten Gerichtsurteil, das einzig und allein die Menge des im Besitz befindlichen THCs für ausschlaggebend erklärt. Alle anderen Umstände zählen nicht, auch wenn es ansonsten keinerlei Anzeichen für Handeltreiben oder Weitergabe gibt. Der Bundesgerichtshof hat vor über 20 Jahren beschlossen, wer mehr als 7,5 Gramm THC besitzt, dealt. In Zeiten von Europlatte & Co war das noch halbwegs realistisch, 7,5 Gramm waren eine knappe Platte, also ungefähr 100 Gramm bei einer Konzentration von 10% THC. Damals noch halbwegs realistisch, bremst dieses Urteil einen vernünftigen Umgang mit Menschen, die den Schwarzmarkt und mafiöse Strukturen meiden, die (Hanf)- Artenvielfalt erhalten und sich für die gesunde Alternative zur Volksdroge Alkohol entschieden haben: Hanfgärtner.

Eine Hanfpflanze kann mehr als die besagten 7,5 Gramm THC enthalten, also kann man, anders als bei der „Geringen Menge“, beim Eigenanbau keine Regelung in Betracht ziehen, bei der die Staatsanwaltschaft nicht tätig werden muss. In unserem Nachbarland und EU-Mitglied, der Tschechischen Republik, gibt es zwei Regelungen, die sich für Behörden und Konsumenten als realisierbar erwiesen haben: Dort darf man 1 Gramm THC oder fünf Hanfpflanzen besitzen, in Österreich definiert sich die „Geringe Menge“ gar nur nach den Umständen beim Entdecken durch die Polizei. Liegen trotz eines größeren Fundes keinerlei Anzeichen der Weitergabe vor, so kann der Staatsanwalt immer von Eigenbedarf ausgehen und darf ein Verfahren einstellen.
Bei uns muss jede Pflanze aufwendig analysiert werden, mit mehr als 7,5 Gramm THC ist man sofort ein Dealer. Eine einzige Outdoor-Pflanze, die ohne Pflege oder Aufwand in der freien Natur wächst, kann weit mehr THC enthalten.
Auch wird jede gefundene Lampe in der Polizeimeldung als „professionelle Hanfaufzuchtanlage“ aufgeführt. Professionell klingt so schön nach Dealer, heißt aber eigentlich nur: Der Mensch konnte anbauen und hat keinen Mist gebaut. Der Umfang seines illegalisierten Hobbies hat jedoch nichts mit der Ausstattung zu tun. Indoor-Pflanzen brauchen halt eine ordentliche Ausrüstung, kein Mensch käme auf die Idee, einen Hobbyaquaristen zum Zoofachhändler zu erklären, nur weil sein Aquarium über eine Ausstattung verfügt, die den Fischen optimale Bedingungen verschafft.

Angesichts dessen klingen die Worte unserer Drogenbeauftragten wie Spott und Hohn gegenüber all jenen, die aufgrund ihrer paar Pflanzen für den Eigenbedarf zu Haft- oder Bewährungsstrafen verurteilt wurden:
„Ihren pauschalen Eindruck, dass Personen, die Cannabis illegal anbauen, härter bestraft werden als solche, die Cannabis illegal erwerben, teile ich nicht. Zunächst einmal haben die Staatanwaltschaften in beiden Fällen die Möglichkeit, das Verfahren nach §31a BtMG einzustellen, und machen nach der für Deutschland bisher umfassendsten Untersuchung von Schäfer und Paoli (2005) auch Gebrauch davon; je nach Bundesland wurden im Untersuchungszeitraum zwischen 59,3% (Bayern) und 95,1% (Schleswig-Holstein) der Verfahren eingestellt. Zudem haben die Staatsanwaltschaften stets den Einzelfall zu berücksichtigen. Wie die Strafen letztlich ausfallen, hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem von der Schwere des Falls und der Frage, ob bereits Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz vorlagen.“

Das stimmt so nicht, Frau Dyckmans. Ein zugegeben drastisches Beispiel macht das evident: Ein mieser Hanffachverkäufer (arbeitsscheu sowie -los, spätrömisch-dekadent, auf Profit bedacht, gewissenlos gegenüber Minderjährigen), besitzt 200 Gramm miesestes Dope. 100 Gramm Europlatte mit 4%-THC sowie 100 Gramm mit Blei versetztes, vorher auspolliniertes Gras. Seine Nachbarin hat, wie schon seit 25 Jahren, eine fette Pflanze auf dem Balkon, die ihr und ihrem 18jährigen Sohn die langen Winterabende versüßt. Beim Hanfverkäufer gibt es Stress: Weil er Kunden bescheißt, wird er anonym denunziert, die Polizei reitet ein. Der Nichtsnutz hat nicht Besseres zu tun, als seine Nachbarin anzuscheißen: „Ey die baut doch Gras aufm Balkon an und ich hab hier nur ein „Rauchpiece“ in der Hoffnung, sein Vergehen stünde dann im einem besseren Licht. Gesagt, getan und Bingo:
Der Dealer wird nur wegen Besitz und Konsum verurteilt, denn die 200 Gramm haben weniger als 7,5 Gramm THC enthalten. Die Nachbarin erhält eine Bewährungsstrafe wegen Besitz in nicht geringer Menge sowie Weitergabe an Heranwachsende. So sieht die Entkriminalisierung 16 Jahre nach dem BVG-Urteil aus. Eine Haftstrafe für eine selbstangebaute Pflanze zum eigenen Bedarf ist in Teilen der Berliner Republik keine Seltenheit.
Hanf wächst auch illegal. Wo Recht zu Unrecht wird …
Wer verantwortungsvolle Menschen Dealer schimpft, sollte sich nicht wundern, wenn die so Verunglimpften krank ob der andauernden Diskriminierung werden und sich bald Hanf als Medizin verschreiben lassen müssen. So wie in Kalifornien.

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