Dienstag, 1. September 2009

Freispruch von Heiko Zachariasen nun doch rechtskräftig

Heiko Zachariasen aus Hamburg leidet an einer chronischen Hepatitis C, einer rezidivierenden Entzündung der Magenschleimhaut, einer exokrinen Pankreasinsuffizienz (Unterfunktion der Bauchspeicheldrüse) mit ausgeprägter Appetitlosigkeit, Malabsorption (schlechte Aufnahme der Nahrungsbestandteile im Darm) und deutlichem Untergewicht sowie einem chronischen Wirbelsäulensyndrom. Er wurde am 23. Oktober 2008 vom Amtsgericht Hamburg-Blankenese wegen rechtfertigenden Notstands vom Vorwurf des Anbaus und illegalen Besitzes von Cannabis freigesprochen. Nachdem die Staatsanwaltschaft Hamburg Berufung gegen den Freispruch von Heiko Zachariasen eingelegt hatte, fand am 30. Juli die Berufungsverhandlung vor dem Hamburger Landgericht statt. Das Verfahren wurde innerhalb kurzer Zeit eingestellt, da der Richter der Auffassung war, dass eine Beweisaufnahme auf Grund der bestehenden Tatsachen nur zu einer Bestätigung des Freispruchs führen könne. Der Angeklagte, der auch eine Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis aus der Apotheke von der Bundesopiumstelle besitzt, sich dieses Cannabis allerdings finanziell nicht leisten kann, geht davon aus, in Zukunft von der Polizei unbehelligt zu bleiben, wenn er eine für seinen persönlichen Bedarf notwendige Menge selbst anbaut. Der Richter entschied, dass die Kosten – wie bei einem Freispruch – von der Staatskasse zu tragen seien. Herzlichen Glückwunsch!

ACM-Mitteilung vom 08. November 2008

ACM-Mitteilung vom 29. August 2009

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