Mittwoch, 3. Juni 2009

Polizeistaat Baden-Württemberg?

33 Anzeigen gegen Konsumenten bei “Fussgängerkontrollen”

Das Wort “Fussgängerkontrollen” sollte ganz oben auf der Liste für das Unwort des Jahres stehen. In Baden-Württemberg scheint die Polizei flächendeckend dazu überzugehen, Bürger ohne ersichtlichen Grund zu filzen. Es reicht, sich zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort aufzuhalten und ins “Zielgruppenbild” zu passen. Bei Konsumenten illegalisierter Drogen trifft das mittlerweile fast auf jeden zu, die/der unter 50 und ohne Kinder oder Oma unterwegs ist.

So wurden am Pfingstmontag in Heidelberg 105 Fussgänger kontrolliert, von denen ein Drittel mit einer Anzeige nach Hause ging. Lediglich zwei der Anzeigen wurden nicht wegen eines Verstosses gegen das BtMG gestellt, die restlichen 33 Personen führten kleinere Mengen Drogen zum Eigenbedarf mit sich, gegen sie wird ermittelt.

Die Gesamtausbeute bei 105 kontrollierten Personen bestand aus: 12 Gramm Cannabisprodukten, 15 Gramm Speed sowie 61 Extasy-Pillen.

Seit einiger Zeit finden in vielen Städten im süd-westlichsten Bundesland solche Kontrollen statt, bei denen fast ausschließlich Konsumenten aufgegriffen und angezeigt werden. In Pforzheim wurde just zu diesem Zwecke die eine Sondereinheit ins Leben gerufen, selbst in Kleinstädten wie Ehingen müssen Fussgänger Urinkontrollen über sich ergehen lassen, ohne über deren Freiwilligkeit informiert zu werden.

Ein (Bundes)Land, in dem der Konsum von Drogen keine Straftat darstellt und der Besitz einer “Geringen Menge zum Eigenverbrauch” laut Bundesverfassungsgericht nicht strafrechtlich verfolgt werden soll, schränkt die Polizei systematisch Bewegungsfreiheit und die Grundrechte der eigenen Bürger ein, um “Geringe Mengen” sicherzustellen.

Quellen:

Fussgängerkontrolle in Heidelberg

Urintest bei Fussgänger

200 Beamte finden 30 Gramm Cannabis bei Großeinsatz

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