Freitag, 24. April 2009

Was stimmt denn nun?

Drogenbeauftragte widerspricht Aussage der Polizei Viersen

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, schreibt heute auf abgeordnetenwatch :
“Der Erwerb von Cannabis im Ausland ist nach deutschem Recht nicht strafbar. Es gilt das dortige nationale Recht.”
Auf der Webseite der Polizei Viersen liest man genau das Gegenteil:
“Der Erwerb und Besitz von Rauschgift ist strafbar. Das gilt auch für den Erwerb und Besitz von Rauschgift zum Beispiel in den Niederlanden. Wer in einem Coffeeshop kifft, muss mit einem Strafverfahren der deutschen Justiz rechnen.”

Abonnieren
Benachrichtige mich bei

Schnelles Login:

0 Kommentare
Ältester
Neuster Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare zeigen