Montag, 10. November 2008

Straffreiheit für Hanfanbau am Brandenburger Tor

Verfahren gegen Steffen Geyer ist eingestellt

Weil auf der Hanfparade 2006 rund 10.000 Nutzhanfpflanzen präsentiert wurden, stand der Hanfaktivist Steffen Geyer wegen “illegalen Anbaus von Betäubungsmitteln” heute erneut vor Gericht. Im Mai diesen Jahres wurde Geyer im Schnellverfahren zu einer Geldstrafe in Höhe von 600,- Euro verurteilt. Im Anschluss hatte er dazu aufgerufen, ihn bei den Prozesskosten zu unterstützen. Dank vieler kleiner und größerer Spenden konnte er Widerspruch einlegen,das Verfahren wurde heute ohne Aufagen eingestellt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Staat.

Verfahren gegen Steffen Geyer eingestellt

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