Berufungsgericht bestätigt Urteil gegen Bernard Rappaz
Das Walliser Kantonsgericht hat die Haftstrafe von fünf Jahren und acht Monaten, die ein Bezirksgericht im Jahr 2007 gegen den Hanfbauern verhägt hatte, bestätigt.
Rappaz hatte das Urteil des Bezirksgericht Berufung eingelegt sowie einen Freispruch erster Klasse gefordert.
Bernard Rappaz befindet sich bereits seit 34 Tagen im Hungerstreik und hat angedeutet, dass er im Falle seines Haftantrittes diesen notfalls bis zum Tode durchhalten werde
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