Donnerstag, 7. August 2008

Repression geht vor Safer Use

BGH will geringe Menge für “Chrystal” senken

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichthofs plädiert dafür, den Wert für die sogenannte «nicht Geringe Menge» bei der Substanz Methamphetamin stark herunterzusetzen. Weil der Strafsenat diese Korrektur der bisherigen BGH-Rechtsprechung aber nicht im Alleingang beschließen kann, richtete der Senat eine entsprechende Anfrage an die übrigen vier Strafsenate des Gerichts. konkret soll die “Geringe Menge” von 30 auf fünf Gramm gesenkt werden.

“Das erhöht nochmal die Hemmung bei den Konsumenten, sich beim Arzt zu melden. Zulieferer sollten aber auf jeden Fall schärfer bestraft werden.” kommentiert der Chefarzt der psychosomatischen Fachklinik Bergisch-Gladbach, Thomas Kuhlmann, die Entscheidung.

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