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Wenn Krankenkassen töten – Hanfjournal
Dronabinol ein 2-Klassen-Medikament Seit der Umstufung des Cannabishauptwirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) in die Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) „verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel“ im Jahr 1998 war es in Deutschland zumindest theoretisch möglich Patienten mit THC-haltigen Medikamenten zu behandeln. Die Nachfrage nach Dronabinol, einem Präparat der Firma THC-Pharm, das mindestens 98 Prozent reines THC enthält, war besonders…Weiterlesen →
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