Mittwoch, 26. März 2008

Ein Schlag wider die bayerische Festkultur

Alkoholverbot im Fürther Gericht

Fürth. Der 64 Jahre alte Richter Werner Schultheiß wollte doch nur seinen Ausstand mit einem Fass Bier feiern und zog mit weißblauer Rautenkrawatte zum Gerichtstermin, um für seinen Abschied für das Recht auf innerbehördlichen Alkoholkonsum zu kämpfen.

Schließlich habe er im Sozialraum bereits seinen 50.Geburtstag mit Fassbier gefeiert, und die bayerischen Justizangestellten ließen es sich bei den behördlichen Weihnachtsfeiern ja auch mit Glühwein ganz gut gehen. Doch die Sitten bayerischer Festkultur sind dem Urteil zufolge nicht maßgeblich für die Ausrichtung eines Richterausstands. „Nicht willkürlich und nicht sozial inadäquat“ sei das Schankverbot gewesen, heißt es in der Begründung. Die Frage, ob Schultheiß seinen Abschied nun als Weihnachtsfeier deklariert, blieb in Ansbach offen.

Also merke: In einem Amtsgericht, in dem der zuständige Direktor ein Alkoholverbot verhängt, gilt dieses auch für vor der Pensionierung stehende Richter, die ihren Ausstand im Justizgebäude feiern.

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